Gastronomiebetriebe in der Stadt Zürich können ihre Boulevard-Flächen zu den bisherigen Bedingungen weiterhin kostenlos ausweiten und die Zahl der Plätze vorübergehend um 30 Prozent erhöhen, wie der Zürcher Stadtrat am Montag mitteilte.

Wie bereits im Winter 2020/21 wird auch das bewilligungsfreie Aufstellen von Witterungsschutzbauten wieder erlaubt. Dabei gelten die üblichen Anforderungen für fliegende Bauten sowie die feuerpolizeilichen Anforderungen.

Auch der Betrieb von Heizeinrichtungen wird erneut temporär erlaubt – wie bereits im Winter 2020/21 jedoch nur für Anlagen mit erneuerbaren Energieträgern. (sda/lm)