Im August 2016 hatte sich die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerates für eine Verlängerung des Sondersatzes für die Hotellerie (ab 2018–2022) ausgesprochen. Eine dauerhafte Verankerung – wie die im März 2015 eingereichte parlamentarische Initiative von CVP-Nationalrat Dominique de Buman fordert – wurde hingegen abgelehnt.

Die nationalrätliche Kommission hat daraufhin einen Erlassentwurf zur dauerhaften Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen ausgearbeitet. Diese wurde am Dienstag mit 16 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung angenommen.

Die Situation der Branche sowie des Tourismus im Allgemeinen sei mit dem schwachen Euro und dem daraus folgenden Preisdruck sehr angespannt. Da gewisse Regionen der Schweiz sehr vom Tourismus abhängig sind, wolle die Kommission den Sondersatz Ende 2017 nicht auslaufen lassen, schreiben die Parlamentsdienste am Mittwoch in einer Mitteilung.

Die Mehrheit der WAK des Nationalrats möchte damit der Beherbergungsbranche langfristige Planungssicherheit geben und deswegen nach fünf Verlängerungen den Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen unbefristet im Gesetz verankern. So sollen die Arbeitsplätze der Branche dauerhaft gesichert werden, heisst es weiter.

Die Minderheit der Kommission sieht den Sondersatz hingegen nach wie vor als eine temporäre Massnahme zur Stützung der Beherbergungsbranche, die sich seit längerer Zeit in einem starken Strukturwandel befindet. Sie will deshalb den Sondersatz nur für drei Jahre bis Ende 2020 befristet verlängern, um zu einem späteren Zeitpunkt die Situation neu zu analysieren. 

Positives Signal
Der Entscheid der nationalrätlichen Wirtschaftskommission wird in der Branche als positives Signal gegenüber der Beherbergung und der Tourismuswirtschaft insgesamt gewertet.

Dass der seit 20 Jahren provisorisch vereinbarte MWST-Sondersatz von 3,8 Prozent endlich definitiv verankert wird, ist seit langem ein grosses Begehren der Schweizer Hotellerie.

Entsprechend erfreut über den WAK-Entscheid, zeigt sich auch der hotelleriesuisse. Mit einem definitiv gesetzlich verankerten Sondersatz für Beherbergungsleistungen könnten im internationalen Wettbewerb konstante und gleiche Rahmenbedingungen geschaffen, und somit einen wichtigen Beitrag zur Exportförderung für Tourismusleistungen geleistet werden, so der Branchenverband. 25 von 28 europäischen Ländern wenden bereits ein solches System für die Hotellerie an.

Ausserdem bringe eine andauernde Verankerung den Hoteliers eine wichtige Entlastung auf der Kostenseite und Planungssicherheit. Weil der Sondersatz seit 1996 angewendet wird, würden dem Bund auch keine Steuerausfälle entstehen, so hotelleriesuisse.

Auch der Schweizer Tourismus-Verband (STV) sei sehr erfreut über den WAK-Entscheid. Die Kommission sei sich der herausfordernden Situation bewusst, in der sich der Schweizer Tourismus befindet.

Noch ein paar Hürden
Bis der Sondersatz definitiv unbefristet verankert wird, muss die parlamentarische Initiative vom Freiburger Nationalrat und amtierenden STV-Präsident Dominique de Buman noch ein paar Hürden nehmen. Der Erlassentwurf (Variante Mehrheit und Variante Minderheit) und der erläuternde Bericht werden bei der Eröffnung der Vernehmlassung anfangs November publiziert.

Die Kommission des Nationalrats wird sich voraussichtlich während der Frühlingssession 2017 mit den Ergebnissen aus der Vernehmlassung befassen. Dann braucht es noch die Zustimmung des gesamten Parlaments. Als Erstrat wird die grosse Kammer darüber debattieren müssen. Wie de Buman auf Anfrage von htr.ch sagt, sei die Vorlage «auf gutem Wege». Läuft alles nach Plan, dürfte der Sondersatz ab 1.1.2018 fortwährend und als gesetzlich verankert gelten, so der Initiant. (htr/npa)