Im kleinen Grenzverkehr sollten weiterhin Ausnahmen möglich sein. Die von der deutschen Bundesregierung per 14. Januar erlassenen neuen Test- und Einreiseregeln könnten «starke negative Auswirkungen» auf die deutsch-schweizerische Grenzregion zur Folge haben, teilte die Hochrheinkommission (HRK) am Freitag mit.

Deutschland könnte die Schweiz aufgrund der hohen Inzidenzzahlen als «Hochinzidenzgebiet» ausweisen. Für die 60'000 Pendlerinnen und Pendler aus Baden-Württemberg, die in der Schweiz arbeiten, würden die neuen Regeln einen verpflichtenden Covid-Test alle 48 Stunden vor Einreise bedeuten.

«Faktische Grenzschliessung»
Gemäss HRK käme dies «einer faktischen Grenzschliessung» gleich, da der Aufbau einer solchen Testkapazität nicht leistbar wäre. Die Regelung träfe besonders die Mitarbeitenden im Gesundheits- und Pflegesektor hart. Diese stünden auch ohne eine solche gravierende Massnahme vor hohen Belastungen.

Der HRK-Präsident und Aargauer Regierungsrat Stephan Attiger (FDP) fordert die Landesregierung von Baden-Württemberg auf, ihren Ermessungsspielraum zu nutzen und die Regelung aus Berlin mit Blick auf die sichere Gesundheitsversorgung am Hochrhein anzupassen.

Partner der HRK sind die Kantone Aargau und Schaffhausen, das Land Baden-Württemberg, die deutschen Landkreise Lörrach und Waldshut, der Regionalverband Hochrhein-Bodensee und regionale Planungsverbände im Aargau.

Regierungskonferenz doppelt nach
Auch die Nordwestschweizer Regierungsratskonferenz, der die Kantone Solothurn, Aargau, Jura und die beiden Basel angehören, äusserte sich besorgt. Dies schrieb die Konferenz in einem am Freitag publizierten Brief an Winfried Kretschmann, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg.

Die Bundesländer hätten bei der Umsetzung der neuen Regelung einen Ermessensspielraum. Die Regierungskonferenz forderte Kretschmann auf, seinen Spielraum zu nutzen, um im kleinen Grenzverkehr für die Grenzpendler «weiterhin möglichst flexible und pragmatische Lösungen zu finden und die bestehenden Ausnahmeregelungen aufrecht zu erhalten».

Baselbiet will Testpflicht
In die umgekehrte Richtung geht die Forderung des Baselbieter Regierungsrats. Er stellte diese Woche in einer Stellungnahme den Antrag, dass sich alle Personen, die für mehr als 24 Stunden in die Schweiz einreisen, einem Antigen-Schnelltest unterziehen sollen.

Diese Tests sollten unabhängig von der Nationalität der Einreisenden erfolgen und bei einem positiven Resultat unmittelbar eine Isolation der Betroffenen zur Folge haben, hiess es. Diese Massnahme werde effektiv und effizient dazu beitragen, die Einschleppung und Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und seiner Mutationsformen einzudämmen. (sda)