Seit 2008 ist im Kanton St. Gallen Kitesurfen auf dem Bodensee vor Altenrhein erlaubt. Laut einem Beitrag des «Regionaljournals Ostschweiz» vom Dienstagmorgen müssen die Wellenreiter mit ihren Gleitschirmen nun aber auf andere Ufer ausweichen – Kitesurfen ist dort ab sofort verboten.
Die entsprechende Verfügung wurde am Dienstag im Amtsblatt des Kantons St.Gallen publiziert. Der Bundesrat habe das Seegebiet vor Altenrhein auf den 15.Juli 2015 einem erweiterten Schutzgebiet der Klassifizierung III zugeschieden, heisst es dort. Das Fahren mit Drachensegelbrettern sei «in Wasser- und Zugvogelreservaten generell verboten».
Eher wenig benutzt worden
Der Entscheid sei überraschend gefallen, es habe im Vorfeld keine Diskussionen über die Kitesurfer vor Altenrhein gegeben, sagte Kurt Reich, Leiter des St.Galler Schifffahrtsamtes, gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Die Möglichkeit sei auch eher wenig benutzt worden. Zudem sei die Bewilligung auf die Zeit von September bis Mai beschränkt gewesen.
Im Kanton St. Gallen bleibt den Kitesurfern nun noch der Walensee als einzige Möglichkeit, ihren Sport zu betreiben. Dort ist das Drachensegeln mit einigen Einschränkungen erlaubt. Das soll grundsätzlich so bleiben: Bis im Februar 2016 würden die Bedingungen nun noch weiter präzisiert, so Reich.
Vor Berlingen und Münsterlingen
Auf der Schweizer Bodenseeseite stehen den Kitesurfern noch zwei Gebiete im Kanton Thurgau offen. Das Departement für Justiz und Sicherheit hat die Stellen2013 in einer Verfügung genau bezeichnet: Am Untersee handelt es sich um einen Seeabschnitt vor Berlingen und Ermatingen.
Am Obersee ist ist die Seefläche vor Münsterlingen bis zum Abstand von 1000 Metern vom Ufer aus für Kitesurfing freigegeben – allerdings nur von März bis November. Ausgenommen ist zudem ein Abschnitt zwischen dem Horn bei der Psychiatrischen Klinik bis nach Altnau. (sda/npa)