Der Kanton Luzern passt sein Tourismusgesetz an: Künftig zahlen Gäste 1.10 Franken statt 50 Rappen pro Übernachtung. Die vom Kantonsrat in erster Beratung gutgeheissene Teilrevision sieht neben der Abgabenerhöhung auch eine digitale Erhebung der Gästedaten vor, um den administrativen Aufwand für Hotels und Behörden zu reduzieren. Zudem sollen Nachhaltigkeit und digitale Transformation im Tourismus stärker gefördert werden.
Die Regierung verweist auf die wachsende Bedeutung des Tourismus für die Luzerner Wirtschaft. Die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) unterstützte die Vorlage grundsätzlich, setzte aber Änderungen durch: So wird die maximale kommunale Beherbergungsabgabe von ursprünglich vorgeschlagenen 80 Rappen auf 1.50 Franken angehoben – gleich hoch wie die neue kantonale Obergrenze. Beherbergende Betriebe sollen künftig eine elektronische Plattform zur Datenerhebung nutzen können.
Links-Grüne Vorstösse ohne Chance
Mehrere Anträge von links-grüner Seite fanden im Parlament keine Mehrheit. So wollte die SP Werbeaktivitäten in Fernmärkten unterbinden, während die Grünen eine stärkere Förderung nachhaltiger Projekte sowie eine Priorisierung des öffentlichen Verkehrs verlangten. Auch die Idee, Werbung nur in Ländern zuzulassen, die mit dem Zug innert eines Tages erreichbar sind, wurde abgelehnt. Ebenso scheiterte ein Antrag auf eine Erhöhung der Abgabe auf 1.50 Franken pro Nacht.
Gemäss Regierungsbotschaft soll die Abgabenerhöhung jährlich rund 1,3 Millionen Franken Mehreinnahmen bringen. Diese fliessen vollständig in die Förderung des Luzerner Tourismus. Das Tourismusgesetz stammt ursprünglich aus dem Jahr 1996 und wurde letztmals 2010 angepasst.
Die Vorlage wurde in der Schlussabstimmung vom Kantonsrat einstimmig angenommen. (keystone-sda/fch)
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