Mit der Vorlage an das Parlament kommt die Regierung einem Auftrag des Grossen Rates nach. In der Junisession 2012 überwies der Rat einen Auftrag betreffend Verkehrssteuerbefreiung für Pistenmaschinen. Da mit Pistenmaschinen keine Strassen benützt werden, sollen deren Halter auch keinen Beitrag zur Deckung der allgemeinen Strassenlasten leisten müssen.
Auch andere Arbeitsmotorfahrzeuge werden von der Steuer befreit
In der Botschaft zu einer entsprechenden Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr geht die Bündner Regierung aber einen konsequenten Schritt weiter: Da auch mit anderen Arbeitsmotorfahrzeugen – etwa Planierwalzen oder Strassenfertiger – keine Strassen im eigentlichen Sinn befahren werden, soll die Verkehrssteuerbefreiung auf solche Fahrzeuge ausgeweitet werden.
Die von der Regierung vorgeschlagene Formulierung lautet wie folgt: Keine Verkehrssteuern werden erhoben für «Arbeitsmotorfahrzeuge, die in der Regel zu ihrem Einsatzort transportiert werden müssen». Die durch die Regelung verursachten Verkehrssteuerausfälle werden insgesamt auf rund 120'000 Franken pro Jahr beziffert.
Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Augustsession 2013 behandeln. Die Gesetzesrevision soll auf den 1. Januar 2014 in Kraft treten.
In der Frühlingssession 2013 der eidgenössischen Räte hatte der Ständerat eine ähnliche Motion von Isidor Baumann (CVP/UR) angenommen. Der Urner CVP-Politker verlangte, dass der für Pistenfahrzeuge verwendete Treibstoff teilweise von der Steuerpflicht befreit werden soll. Das Geschäft liegt nun beim Nationalrat. (npa)