Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts wurden besondere Bestimmungen zur Besteuerung von Zweitwohnungen auf Verfassungsebene eingeführt (Art. 127 Abs. 2). Kantone können auf überwiegend selbst genutzten Zweitliegenschaften eine besondere Liegenschaftssteuer erheben. Dabei ist jedoch nicht klar, was genau eine Zweitwohnung ist.

Formalrechtlich sind Zweitwohnungen definiert als Wohnungen, die nicht als Erstwohnsitz,…

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