Neu ebenfalls explizit untersagt ist das Schleppen von Parasailing-Fallschirmen und das Benutzen von Wassersportgeräten, bei denen Personen durch einen Wasserstrahl aus dem Wasser gehoben werden. All diese Tätigkeiten waren laut dem Bundesrat bis anhin schon verboten, werden nun aber explizit im grenzüberschreitenden Reglement erwähnt.

Die Zulassung des Kitesurfens und die Bezeichnung der Gebiete, in denen dieser Sport erlaubt ist, bleibt hingegen den zuständigen Behörden überlassen: In der Schweiz sind das die kantonalen Behörden, in Frankreich die Präfekturen.

Wasserskifahren bleibt wie bisher unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese Voraussetzungen gelten aber neu auch für das Wakeboarding, Wakeskating und das Barfuss-Wasserskifahren. Um Taucherinnen und Taucher besser zu schützen, müssen Schiffe neu einen Mindestabstand von 100 Metern statt wie bisher 50 Metern zu Tauchschiffen halten.

Weiter wird die Sicherheit der Passagiere an Bord von Fahrgastschiffen verbessert. Dazu werden strengere Vorschriften über die Sicherheitsausrüstung dieser Schiffe eingeführt.

Die Schifffahrt auf dem französischen und dem Schweizer Teil des Genfersees wird seit 1979 von einem bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich geregelt. Dazu gehört ein Schifffahrtsreglement, das die Bestimmungen dieses Abkommens konkretisiert. (sda)