Dass es in Luzern dieses Jahr eine Fasnacht geben wird, war bereits seit längerem klar. Allerdings hatte sich der Luzerner Regierungsrat wegen der geltenden Coronabeschränkungen bislang auf den Standpunkt gestellt, dass Grossanlässe wie etwa Umzüge nicht bewilligt werden könnten.

Mit der Aufhebung der Einschränkungen des Bundes verzichtet auch der Kanton darauf, weitergehende kantonale Massnahmen zu ergreifen. Somit liegt die Hoheit für jene Teile der Fasnacht, die einer Bewilligung bedürfen, weil sie öffentlichen Grund beanspruchen - etwa Guuggerbühnen in der Altstadt oder grosse Umzüge - wieder bei der Stadt Luzern.

Diese teilte am Mittwoch mit, die rund zwölf Gesuche, die sie im Vorfeld schon geprüft hatte, würden bewilligt. Bereits vor dem Schmutzigen Donnerstag vom 24. Februar beginnt in der Stadt Luzern das fasnächtliche Treiben, so findet am Samstag der Fasnachtsmäärt statt. Die Fasnacht 2022 endet am Güdisdienstag, 1. März. (sda/stü)