Total gebe es in der Schweiz 1629 Reisebüros, davon verfügten gemäss neuesten Daten vom August 463 über keine Kundengeldabsicherung. Dies sei ein unhaltbarer Zustand, klagt Walter Kunz, Geschäftsführer des Schweizer Reise-Verbands (SRV).

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses solcher Reisebüros würden die Kunden im Regen stehen gelassen. Deren Vorauszahlungen könnten verloren gehen oder, falls die Pleite mitten in die Ferien fällt, die Rückreise nicht mehr sichergestellt sein.

Fälle wie der Konkurs von Biber Travel aus Biberist (SO), wo ein Teil der Kunden die Anzahlungen abschreiben musste, schadeten der ganzen Branche, sagt Kunz.Zudem sei es eine Wettbewerbsverzerrung, wenn sich nicht alle Reisebüros eine Mitgliedschaft in einem Garantiefonds leisteten.

Zu den vielen schwarzen Schafen zählten nicht nur Billiganbieter, sondern es gehe querbeet durch die Branche, erläutert Kunz im Gespräch mit der Nachrichtenagentur sda. Von der Pflicht für einen Garantiefonds ausgenommen seien lediglich Veranstalter von Reisen, welche keine Übernachtung umfassten oder weniger als 24 Stunden dauerten.

Neue Anlauf im Parlament
Der SRV, der nach eigenen Angaben nur Reisebüros mit Kundengeldabsicherung als Mitglieder akzeptiert, ist froh, dass die Problematik auf politischer Ebene aufgegriffen wird. Eine in der März-Session von Nationalrätin Christa Markwalder eingereichte Interpellation sei vom Bundesrat aber unbefriedigend beantwortet worden.

Jetzt sei eine Motion geplant, um den Bundesrat zu beauftragen, das «Vollzugsdefizit» beim seit 1993 gültigen Bundesgesetz über Pauschalreisen zu beseitigen, kündigte Kunz an der Jahresmedienkonferenz des SRV an. Es fehle insbesondere an einer Kontrollinstanz und an Sanktionsmöglichkeiten.

Das zuständige Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hält allerdings fest, dass der Gesetzgeber seinerzeit die Vorlage bewusst entschärft habe.

Der Bundesrat habe im Entwurf zum Pauschalreisegesetz Verletzungen unter Strafe stellen wollen. «Die Strafbestimmungen wurden dann aber vom Parlament gestrichen, und zwar im Bewusstsein, dass die Pflichten des Pauschalreisegesetzes auf diese Weise faktisch nicht durchgesetzt werden können», heisst es in der Stellungnahme zur Interpellation Markwalder.

Gegen Bürokratiemonster
Die Sicherstellungspflicht liesse sich präventiv durchsetzen, wenn der Betrieb eines Reisebüros bewilligt werden müsste. Dafür bräuchte es eine Vollzugsbehörde für die Überwachung des gesamten Marktes. Dies wäre ein unverhältnismässiger bürokratischer Aufwand, wie das EJPD festhält.

Kritiker wenden zudem ein, dass auch in anderen Branchen wie etwa dem Möbelhandel, wo Vorauszahlungen ebenfalls üblich sind, keine Absicherungspflicht bestehe.

Die Durchsetzung des Pauschalreisegesetzes sei mit der gewählten zivilrechtlichen Konzeption in die Hände der Konsumentinnen und Konsumenten gelegt worden, erklärt das EJPD. Aber auch Reisebüros können Konkurrenten verklagen, wenn diese die Sicherstellungspflicht missachten und damit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil erzielen.

Laut Kunz geben einige Reisebüros an, sie hätten selber ein Sperrkonto gebildet. Dies sei jedoch eine Farce, denn diese Mittel würden bei Liquiditätsproblemen sehr wahrscheinlich vorher abgezweigt.

Auf Gütesiegel achten
Konsumentenschutz-Organisationen raten Pauschalreisenden, vom Reisebüro einen Nachweis zu verlangen, dass sie bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Vertragspartners keinen Schaden erleiden. Erbringe es diesen Nachweis nicht, so könne der Konsument vom Vertrag zurücktreten.

Renommierte Kundengeldabsicherungen sind der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, die Swiss Travel Security (STS) oder die Reisegarantie TPA, wie der Ombudsmann der Schweizer Reisebranche festhält. (sda/ad)