Im Kanton Obwalden ist Drachensegeln oder Kitesurfen seit 2005 auf demAlpnacher- und dem Sarnersee verboten. Erlaubt ist es gegenwärtig auf Teilflächen des Lungerersees sowie auf dem Nidwalnder Teil des Alpnachersees.

Der Bundesrat hatte 2014 beschlossen, das generelle Kitesurf-Verbot ausserhalb bewilligter Bereiche auf Schweizer Seen per 15. Februar 2016 aufzuheben. Damit dürfen Surfer mit Lenkdrachen ihren Sport künftig überall betreiben, ausser ein Kanton erlässt ein Verbot.

Die Obwaldner Regierung beschloss nun, dass ab diesem Zeitpunkt Kitesurfen auf allen schiffbaren öffentlichen Gewässern in Obwalden legalisiert werden soll, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.

Bislang habe Kitesurfen im Kanton Obwalden zu keinen negativen Rückmeldungen geführt, heisst es weiter. Zudem habe sich die Sportart in Bezug auf die Ausrüstung und Sicherheit positiv entwickelt. Aus polizeilicher Sicht bestünden somit keine Gründe, welche weiterhin eine allgemeine Einschränkung des Drachensegelns auf den Obwaldner Seen erforderlich machen würden.

Weiterhin in Kraft bleiben aber die Schutzbestimmungen für die Natur sowie für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. So dürfen Naturschutzgebiete und gesperrte Zonen bei Badeanstalten auch nach dem 15. Februar nicht befahren werden.

Einschränkungen im Kanton Schwyz
Im Kanton Schwyz verlief das Vernehmlassungs-Verfahren für die neue Verordnung kontrovers, wie die Staatskanzlei am Donnertag mitteilte. Die nun vom Regierungsrat erlassene Verordnung sieht vor, dass auf allen Gewässern das Kiten in der inneren Uferzone, zwischen 0 und 150 Meter ab dem Seeufer, verboten bleibt. Diese Zone darf nur zum Starten und Landen befahren werden.

Weitere generelle Einschränkungen gibt es im Bereich von Brückenanlagen, Landungsanlagen der Kursschifffahrten sowie in der Nähe von Badeanlagen und Hafeneinfahrten.

Auf dem Vierwaldstättersee wurde aus Sicherheitsgründen eine Sperrzone im Raum Brunnen zwischen Treib und Rütli erlassen. Auf dem Zürichsee wurde aus Naturschutzgründen Sperrzonen im Gebiet Frauenwinkel sowie auf dem Obersee östlich des Lachner Aahorns verfügt.

Ebenfalls aus Naturschutzgründen bleiben der Lauerzersee und der südliche Teil des Sihlsees ab dem Steinbachviadukt für das Kitesurfen verboten. Auf dem Zugersee und dem Wägitalersee ist das Kitesurfen künftig generell erlaubt. Auf allen übrigen Schiffbaren Gewässern wie dem Glattalpsee oder Linthkanal bleibt das Kitesurfen verboten. (sda/it)