Der Entscheid berechtige die SBB, den Regionalverkehr und den Autoverlad am Simplon bis 2017 zu betreiben, teilten die Bundesbahnen am Donnerstag mit.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist die Tatsache, dass die Konzession der SBB für diesen Verkehr bis 2017 verlängert wurde. Dagegen wehrte sich die BLS, die ihrerseits gerne diesen Verkehr anbieten würde.
Die BLS argumentierte, dass der grenzüberschreitende Regionalverkehr nach Domodossola gut in ihr Konzept der «Lötschberger»-Züge passen würde. Diese Züge erschliessen Teile des Berner Oberlandes und des Wallis. Sie verkehren via den Lötschberg-Scheiteltunnel. Mit den Zügen ist ein ganzes Tourismuskonzept verknüpft.
Der BLS schwebt vor, nicht nur Gäste aus der Schweiz nach Domodossola zu bringen, sondern auch Touristen aus Norditalien ins Wallis oder ins Berner Oberland holen – etwa zum Skifahren.
Gute Ergänzung zur S-Bahn Wallis
Doch auch bei der SBB passt der Verkehr Richtung Oberitalien ins Konzept. Das künftige Regionalangebot durch den Simplontunnel gewährleiste eine optimale Bewirtschaftung der alpenquerenden Bahnverbindungen, schreibt die SBB in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Ausserdem passe das Angebot gut zum neuen S-Bahn-Konzept Wallis. Diese wird von der SBB-Tochter Regionalps betrieben.
Die SBB will das Angebot zwischen dem Wallis und Italien ausbauen. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am Simplontunnel im Jahr 2015 sollen die Kunden von höheren Frequenzen sowie moderneren Zügen profitieren. Zudem sei stündlich ein zusätzlicher Autozug zwischen Brig und Iselle geplant, heisst es in der Mitteilung der SBB weiter.
Bedauern bei der BLS
Das Bahnunternehmen BLS nahm den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts am Donnerstag mit Bedauern zur Kenntnis, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
Inhaltlich könne man noch nicht Stellung nehmen, das Urteil und seine Auswirkungen müssten nun zuerst analysiert werden, teilte die BLS weiter mit. (npa/sda)