Die erste Periode des von der Unesco verlangten Managementplans 2017 bis 2020 für das Weltkulturerbe St. Galler Stiftsbezirk brachte die Erweiterung des Vermittlungsangebots mit der Ausstellung über den Klosterplan, die vereinheitlichte Signaletik oder das kantonale Kulturerbegesetz.

Für die Fortsetzung seien nun für die Jahre von 2021 bis 2024 weitere 23 Projekte vorgesehen, heisst es in einer Mitteilung des Vereins Weltkulturerbe Stiftsbezirk vom Montag. Darin gehe es um Erhaltung und Schutz, sowie um Kommunikation, Vermittlung und Tourismus. Aufgeführt ist etwa ein Konzept für ein Besucherzentrum samt Vermittlungsräumen wie auch eine Gesamterneuerung des Regierungsgebäudes.

Klostergarten im Stiftsbezirk
Ein weiteres Vorhaben ist die Konzipierung und Einrichtung einer Klostergarten-Zwischennutzung beim Gartenhaus bis etwa 2025. Im Rahmen des danach folgenden Managementplans bis 2028 soll dann ein definitiver, langfristiger Klostergarten im Stiftsbezirk realisiert werden.

Zu den Massnahmen gehören auch städtische Schutzverordnungen. Sie soll für bauliche und ortsfeste archäologische Teile des Weltkulturerbes gelten und auch die Sichtachsen und Sichtbereiche mit geeigneten planungsrechtlichen Instrumenten schützen.

Ausgrabungen auswerten
Weiter werden ein Archivführer oder die Bibliotheksgeschichte erarbeitet. Vorgesehen sind kunsthistorische und restauratorische Untersuchungen der Ausstattung des Barocksaals der Stiftsbibliothek. Ein wohl grösseres Projekt ist die Auswertung der Ausgrabungen in Stiftsbezirk und in der St. Galler Altstadt und die Schaffung eines «konservatorisch angemessenen Fundlagers» der Kantonsarchäologie

Im Konzept aufgeführt sind auch Reglemente: So sollen «Grundsätze und Kriterien für die Nutzung des Stiftsbezirks» entwickelt werden. Darin geht es um Dauernutzungen, Umnutzungen, Veranstaltungen und Anlässe inklusiv Kloster und Gallusplatz.

HSG-Studie umsetzen
Das Webangebote, die Signaletik, die Infrastruktur oder die Zugänge sollen auf die Zugänglichkeit für benachteiligte Gruppen hin überprüft werden. Projektiert sind auch die Weiterentwicklung der Vermittlungsangebote für Besucherinnen und Besucher aus anderen Sprach- und Kulturräumen sowie generationenspezifische Angebote.

Ein weiterer Punkt ist die Umsetzung von Massnahmen aus einer HSG-Studie zur ökonomischen Bilanz. Darin geht es um eine höhere Wertschöpfung pro Gast, um die Erweiterung von Besuchersegmenten, um eine gleichmässigere Besucherauslastung, aber auch um eine Steigerung des Besuchererlebnisses.

Zuständig für all die Projekte und Massnahmen sind gemeinsam Stadt und Kanton St. Gallen sowie der katholische Konfessionsteil. (sda)