Ende Januar hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) den überarbeiteten Sachplan Infrastruktur Luftfahrt Gebirgslandeplätze in die Anhörung geschickt. Die Umweltverbände Mountain Wilderness Schweiz, SVS/BirdLife Schweiz, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und WWF kritisieren das Vorgehen in einer Mitteilung vom Montag scharf.

Da neue Konzept stehe nicht nur im Widerspruch zu den geltenden rechtlichen Bestimmungen, sondern die Verwaltung foutiere sich auch um festgeschriebene Verfahrensabläufe. Der Bundesrat habe im Mai 2014 das im Jahr 2000 eingeleitete Überprüfungsverfahren nach fast 14 Jahren abgebrochen, obwohl keinerlei nennenswerte Resultate vorgelegen hätten und weiterhin gravierende Schutz-Nutzungskonflikte existierten.

Für eine Festsetzung der nun verbleibenden 40 Gebirgslandeplätze (GLP) seien die Voraussetzungen gemäss Raumplanungsverordnung nicht erfüllt. So müsste für jeden einzelnen ein Bedarf vorliegen und Alternativstandorte geprüft worden sein. Beides sei nicht erfüllt oder vorgesehen.

Die Umweltverbände weisen weiter darauf hin, dass 13 GLP innerhalb von Schutzgebieten von nationaler Bedeutung liegen. Sie würden uneingeschränkten Schutz geniessen.

Kritik auch von Seiten des SAC
Für den SAC widerspricht der Abbruch dem geltenden Bundesrecht und rechtskräftigen Urteilen des Bundes- und Bundesverwaltungsgerichts. Der SAC-Zentralvorstand hält die vom Bundesrat getroffene Auswahl für nur beschränkt nachvollziehbar. Denn der Helikopterlärm sei auch bei mindestens 17 weiteren Landeplätzen ein Problem.

Im weiteren verweist der SAC auf die Konsenslösung, die er gemeinsam mit Interessenvertretern aus Zermatt für die Region Wallis Süd-Ost erarbeitet hat. Der SAC schlägt vor, sein Vorgehen mit den Akteuren aus Zermatt in allen GLP-Regionen durchzuführen. Der SAC hatte sich mit Zermatt auf einen Kompromiss bezüglich der Nutzungszeiten geeinigt, um den Konflikt zwischen Tourenfahrern und Heli-Touristen zu entschärfen. (sda/npa)