Im süddeutschen Bundesland Baden-Württemberg gilt für Personen aus den sieben Grenzkantonen eine generelle Ausnahme von der Quarantäne- und Testpflicht wenn sie nicht länger als 24 Stunden im Land bleiben. Die Gründe für solche Reisen spielen keine Rolle.

Wer in einem anderen Kanton wohne, falle dagegen unter die Quarantänepflicht, sagte der Schweizer Botschafter in Berlin am Donnerstag gegenüber Radio SRF. «Das heisst, wenn man aus der Schweiz jetzt nach Deutschland einreist, muss man die Quarantänevorschriften oder das Testen beachten.»

Laut den deutschen Behörden blieben die Grenzen offen, sagte Seger. Es werde aber Stichproben geben. «Man kann es relativ einfach an den Autonummern kontrollieren.»

Das Aussendepartement (EDA) teilte auf Anfrage mit, es stehe mit den zuständigen Behörden in Berlin und in den an die Schweiz angrenzenden Bundesländern in Kontakt. Die besondere Situation der Grenzregionen und die Berücksichtigung der engen Beziehungen seien beiden Seiten wichtige Anliegen.

Die Schweiz und Deutschland informieren sich laut EDA gegenseitig über geplante Massnahmen. Insbesondere die Regelungen und Ausnahmen betreffend Grenzgängerinnen und Grenzgängern würden beobachtet. (sda)