Die Visumsbefreiung gelte für Staatsangehörige aus Peru, die sich höchstens 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit im Schengen-Raum aufhalten, wie das EidgenössischeJustiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Dienstag mitteilte.
Die Befreiung von der Visumspflicht gilt laut EJPD jedoch nicht ohne weiteres für Personen, die während ihres Aufenthalts einer Erwerbstätigkeit nachgehen.Vielmehr sind die Schengen-Staaten befugt, für visumsbefreite Staatsangehörige die Visumspflicht für diesen Reisezweck beizubehalten oder einzuführen.
In Peru galt für Schweizerinnen und Schweizer bisher eine Visumsbefreiung für Aufenthalte von bis zu einem halben Jahr. Peru hat sich laut EJPD bereit erklärt, diese Regelung auf unilateraler Basis beizubehalten. (sda/npa)