Die Umweltverbände nahmen zum Vorhaben der Rigi-Bahnen, die die heutige Seilbahn durch eine Gondelbahn ersetzen wollen, im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zur Teilrevision der Nutzungsplanung Stellung, wie sie am Dienstag mitteilten. Vertreten sind etwa der Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee, der Innerschweizer Heimatschutz, BirdLife Luzern, Pro Natura Luzern und WWF LU-ZG-UW-UR.

Das Gutachten kam zum Schluss, dass die landschaftliche Situation durch eine Gondelbahn im Vergleich zur bestehenden Pendelbahn verbessert werde, weil die Seilführung tiefer sei. Es geht davon aus, dass die bestehende Waldschneise nicht verbreitert wird. Es dürfe zu einer höchstens leichten zusätzlichen Beeinträchtigung kommen.

Das sei nicht nachvollziehbar, halten die Umweltverbände fest. Es sei fraglich, ob mit einer zusätzlichen leichten Beeinträchtigung dem Gebot der grösstmöglichen Schonung des Schutzgebietes an der Rigi entsprochen werden könne. Nach Ansicht der Organisationen reichen die vorliegenden Unterlagen für eine Einzonung in keiner Weise aus.

«Markant besser sichtbar»
Der Beurteilung der ENHK sei überdies entgegenzuhalten, dass eine Umlaufbahn mit 21 Gondeln im Vergleich zur bestehenden Pendelbahn unabhängig von der Tragseilhöhe durch die ständig wahrgenommene Bewegung der Gondeln zu einer relevanten, zusätzlichen Beeinträchtigung führe. Eine Gondelbahn sei aufgrund der Zahl der Tragwerkstützen und in diesem Fall auch derer Höhe von nahezu und über 70 Metern markant besser sichtbar als die bestehende Pendelbahn.

Die Verbände stören sich zudem daran, dass der Wald sowohl in der Bau- und Betriebsphase von der Seilbahn beeinträchtigt werden soll. Nutzungen, die die Waldfunktionen beeinträchtigen, seien gemäss Gesetz unzulässig. «Eine Beeinträchtigung geschützter, seltener und sensibler Lebensräume lehnen wir strikt ab», heisst es in der Stellungnahme.

Darin bemängeln die Umweltschützer auch das Vorgehen der Behörden. Solle nämlich Wald einer Nutzungszone zugewiesen werden, müsse zwingend eine Rodungsbewilligung oder zumindest eine verbindliche positive Stellungnahme der zuständigen Behörde vorliegen. Erst dann könne eine Teilrevision des Bau- und Zonenreglements in Angriff genommen werden, anderseits wäre eine Abstimmung rechtswidrig.

Fehlendes Verkehrs- und Parkierungskonzept
Im Rahmen des Projekts wollen die Rigi Bahnen auch die Berg- und Talstation erneuern. Bei der Talstation sollen 80 zusätzliche Parkplätze entstehen zu den 240 bestehenden. Die beabsichtigte Teilrevision Zonenplan Seilbahn Weggis – Rigi Kaltbad widerspreche auch in Bezug auf das fehlende Verkehrs- und Parkierungskonzept dem Kantonalen Richtplan, halten die Verbände fest.

Die Rigi-Bahnen wollen die über 50-jährige Pendelbahn, deren Konzession ausläuft, ersetzen. Die betroffene Strecke an der Rigi liegt im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Sie durchquert zudem einen Schutzwald und eine Wildruhezone.

Die Gemeinde Weggis muss für das Vorhaben die Nutzungsplanung revidieren. Die Mitwirkungsfirst ist auf den 16. März 2020 festgesetzt. Das Plangenehmigungsverfahren soll im August 2020 starten. (sda)