Am Dienstag sprach die Gesundheitsförderung Wallis von 200 Briten, die aus dem Ferienort Verbier geflohen sein sollen. 876 Personen aus Grossbritannien (863) und Südafrika (13) seien bisher auf Walliser Gebiet identifiziert worden, sagte Jean-Bernard Moix, Direktor der Gesundheitsförderung, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Dem Kanton wurden 291 Ankünfte seit dem 14. Dezember mittels vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erstellten Listen gemeldet. Die anderen 585 Personen seien vom Kanton identifiziert worden, insbesondere von den Fremdenverkehrsbüros und Gemeinden.

«Wir wissen, dass es mehr von ihnen gibt»
Die Zahl 876 zeige jedoch nicht die Realität, sagte Moix. Es würden alle jene Menschen fehlen, die sich nicht bei den Behörden gemeldet hätten oder die bei einer Kontrolle nicht automatisch in die Listen aufgenommen worden seien. In Zermatt zum Beispiel waren es laut den erhobenen Daten 125 Touristen aus diesen beiden Ländern, in Verbier 114. Doch man wisse, dass es mehr seien.

Ausserdem seien von den 876 Identifizierten 269 nicht ausfindig gemacht worden. Man wisse, dass diese Menschen sich im Wallis aufhielten, kenne aber nicht den genauen Aufenthaltsort, so Moix.

Bisher wurden in der Schweiz sieben Fälle des neuen britischen Stammes des Coronavirus festgestellt, darunter einer im Wallis. «Was den erwähnten Patienten betrifft, so wurde er identifiziert, weitere Untersuchungen sind im Gange», sagte Moix.

12 Personen wurden gemeldet
Moix wies daraufhin, dass Touristen aus Grossbritannien oder Südafrika nach ihrer Quarantäne nicht mehr nachverfolgt würden und sich frei in der Schweiz bewegen könnten. Momentan seien noch 351 der anfänglich identifizierten 876 Personen in Quarantäne. Die anderen hätten ihre Isolation beendet, einige seien nach Hause zurückgekehrt.

«Das Wallis hat das Aufspüren der Briten von Anfang an sehr ernst genommen», sagte Moix. Die Gesundheitsförderung Wallis habe ihre Listen an die Kantonspolizei geschickt, die 150 Kontrollen durchgeführt habe. Zwölf Personen hätten sich nicht an der angegebenen Quarantäne-Adresse aufgehalten. Sie könnten bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden, wenn Straftatbestände vorliegen würden. (sda)