Mit einer nationalen Anmeldestelle will der Bundesrat Touristinnen und Touristen aus Drittstaaten den Zugang zum Schweizer Covid-Zertifikat erleichtern. Das Portal wird ab dem 11. Oktober 2021 offenstehen. HotellerieSuisse fordert, dass die Umwandlung der Zertifikate innert Tagesfrist erfolgt.

Der Verband hat die drängstens Fragen zum Thema beantwortet.

Wie werden Bund und Kantone die Anerkennung der Zertifikate aus Drittstaaten abwickeln?
Der Bund wird ab 11. Oktober 2021 eine Website für Touristinnen und Touristen aufschalten, wobei es eine Übergangsphase bis zum 24. Oktober gibt, damit ein reibungsloser Start gewährleistet ist. Der Bund leitet den Antrag an den Kanton weiter, in dem die Person ihre erste Nacht in der Schweiz verbringt oder zu verbringen gedenkt. In der Folge wird dem Gast das Zertifikat elektronisch zugestellt.

Was gilt bis zum Start der Anlaufstelle?
In der Übergangsphase bis 24. Oktober 2021 sind für den Zugang zu zertifikatspflichtigen Einrichtungen oder Veranstaltungen alle von der Schweiz oder der EMA anerkannten ausländischen Impfnachweise gültig. Die Gäste können Ihnen die Nachweise in Papierform oder digital vorweisen. Eine Kompatibilität mit der Covid Check App ist nicht nötig.

Wieviel kostet die Anerkennung der Zertifikate für Gäste aus Drittstaaten?
Der Gast muss 30 Franken bezahlen. HotellerieSuisse hat sich mit der Tourismusallianz im Rahmen der Konsultation dezidiert gegen eine Kostenbeteiligung eingesetzt.

Was ist mit Impfstoffen, die nicht auf der EMA-Liste stehen?
Der Bundesrat hat leider noch immer keine Lösung präsentiert, wie Impfstoffe, welche von der WHO anerkannt sind, in der Schweiz gültig sein könnten. HotellerieSuisse fordert weiterhin gemeinsam mit der Tourismusallianz Lösungen für geimpfte Gäste mit Impfungen der WHO-Liste.

Was hat der Bundesrat hinsichtlich der kostenlosen Tests ab 1. Oktober 2021 entschieden?
Die Kostenübernahme bei Tests für die gesamte Bevölkerung gilt neu bis 10. Oktober. Bis 30. November können sich Personen gratis testen lassen, die auf die zweite Impfdosis warten. Ab 1. Dezember sind Tests für alle grundsätzlich kostenpflichtig. Eine Ausnahme bilden alle unter 16-Jährigen, für welche Tests weiterhin kostenlos bleiben. Führt ein Betrieb im Unternehmen repetitive Tests durch, können mit den Tests Zertifikate ausgestellt werden. Diese Ausstellung der Zertifikate bleibt kostenlos. Für Betriebe in Kantonen, die keine Möglichkeit für repetitives Testen anbieten, wird ab voraussichtlich 15. Oktober 2021 eine nationale Plattform verfügbar sein.

Zudem warnt HotellerieSuisse vor einer neuen Masche. Zurzeit kursierten sogenannte Impf-Kontrollgruppe-Karten, teilt der Verband mit. Damit würden sich Personen ausweisen, die angeblich an einer Studie teilnehmen und daher nicht geimpft werden dürfen. HotellerieSuisse hält fest,, dass die Karte «Impf-Kontrollgruppe» nicht als Ersatz für das Covid-Zertifikat diene und nicht für den Zutritt in zertifikatspflichtige Betriebe und Veranstaltungen berechtige. Es handle sich um eine Betrugsmasche. (htr/stü)