Der Geltungsbereich des Zürcher Taxigesetzes (TG) wird erweitert: Das zeigt sich bereits im Namen – neu heisst das TG nach der ersten Lesung «Gesetz über die Personenbeförderung mit Taxis und Limousinen (PTLG)». Mit Limousinen sind gemäss PTLG-Definition «Personenwagen zum Personentransport gegen Bezahlung» gemeint.

Damit fallen insbesondere Fahrdienste wie Uber – aber auch andere traditionelle Transportanbieter – neu unter das Gesetz. Deren Fahrzeuge müssen unter anderem mit einer Plakette gekennzeichnet und die Fahrer bei einer kantonalen Stelle gemeldet sein.

Eine Ratsmehrheit, die insbesondere aus einer Koalition von SVP und SP besteht, verspricht sich dadurch eine einfachere Kontrolle des neu entstandenen Gewerbes. In der Debatte, die sich über drei Ratssitzungen hinzog, wurden zudem immer wieder «gleich lange Spiesse» für vergleichbare Anbieter gefordert.

Vor allem FDP und GLP kritisieren dies jedoch als «Uber-Reglementierung» und «bürokratisches Monster». So würden Innovationen verhindert. Verschiedene Parteien sowie Vereinigungen wie «Pro Nachtleben» kündigten deshalb bereits ein Referendum an.

Kanton führt ein Taxiregister
Die weiteren Anpassungen im Gesetz, die auf eine Kantonalisierung des Taxigesetzes hinauslaufen, waren in erster Lesung hingegen weniger umstritten.

Der Regierungsrat wollte es ursprünglich bei einigen wenigen Regelungen belassen und den Gemeinden den Vollzug überlassen. So sollten sie etwa die Taxibewilligungen erteilen sowie Höchsttarife und ergänzende Betriebsvorschriften festlegen können.

Der Kantonsrat hat sich aber – auf entsprechende Anträge der zuständigen Kantonsratskommission – für eine starke Zentralisierung ausgesprochen. Der Kanton wird demnach ein Taxiregister führen und die Taxiausweise erteilten.

Zudem soll es auch dem Regierungsrat vorbehalten bleiben, allenfalls Höchsttarife festzulegen, um Missbräuche zu verhindern. Das Festschreiben von Mindesttarifen, wie dies die linke Ratsseite verlangt hatte, fand hingegen keine Mehrheit.

Das Gesetz soll vorerst für maximal 15 Jahre gelten. Der Kantonsrat soll drei Jahre vor Ablauf dieser Frist dessen Aktualität und Praxistauglichkeit überprüfen. Mit 107 zu 61 Stimmen stimmte der Rat für diese «Sunset-Klausel», die Neuland im Kanton Zürich darstellt. (sda)