Eine Kontrolle hat ergeben, dass 39 von 53 überprüften Walliser Bergbahnen-Unternehmen zwischen 2018 und 2021 einigen ihrer Mitarbeitenden tiefere Löhne auszahlten, als im geltenden Normalarbeitsvertrag vorgesehen ist. Insgesamt lagen 36 Prozent der in der Branche festgestellten Löhne unter dem Mindestlohn des Normalarbeitsvertrag (NAV). Dies teilt der Kanton Wallis mit.

Auch wenn der Normalarbeitsvertrag nicht rechtsverbindlich sei, könne dies eine Situation missbräuchlicher und wiederholter Unterbietung darstellen, heisst es im Communiqué. Man wolle nun handeln und ein Schlichtungsverfahren einleiten. Diejenigen Unternehmen, bei denen eine Unterbietung festgestellt wird, werden aufgefordert, ihre Löhne an die Branchenstandards anzupassen. Die festgestellten Abweichungen seien nicht tolerierbar und der Sektor müsse sich bemühen, die Situation zu korrigieren, heisst es weiter.

Mindestlöhne könnten verbindlich werden
Die Bergbahnen als Rückgrat des Walliser Tourismus müssten ihre soziale Verantwortung in vorbildlicher Weise wahrnehmen. Der Kanton fordert die Sozialpartner auf, sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen auf einen neuen NAV zu einigen, der für alle Seiten eine vorteilhafte Lösung bringt. Zudem erwägt die tripartite Kommission und der Staat Wallis, Mindestlöhne in der Branche für verbindlich zu erklären.

Die Kontrolle hatte die kantonale tripartite Kommission vergangenen Sommer in Auftrag gegeben. Durchgeführt wurde diese von der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse. (sda/nde)