Das vom L-GAV finanzierte Aus- und Weiterbildungsprojekt hat sich seit seiner Lancierung im Jahr 2010 erfolgreich entwickelt. Über 15'000 Absolvierende haben bereits von den Subventionen profitiert. Gut ausgebildete Mitarbeitende stärken die Branche, daher soll diese finanzielle Unterstützung auch in Zukunft möglich sein. Aufgrund der Entwicklung sind die finanziellen Rückstellungen jedoch weitgehend aufgebraucht. Ohne eine langfristig angelegte zusätzliche Finanzierung würde künftig nur noch ein reduziertes Angebot finanzierbar bleiben.

Als Sofortmassnahme hat daher die Aufsichtskommission, gestützt auf Artikel 35 des L-GAV, am 4. März beschlossen, zur weiteren Finanzierung des Aus- und Weiterbildungsprojektes die jährlichen Vollzugskostenbeiträge für Betriebe und Mitarbeitende rückwirkend per 1. Januar 2024 wie folgt zu erhöhen:

  • Pro Betrieb: Erhöhung von 89 Franken auf 99 Franken
  • Pro Mitarbeitenden im Pensum von 51 Prozent bis 100 Prozent: Erhöhung von 89 Franken auf 99 Franken
  • Pro Mitarbeitenden im Pensum von 50 Prozent und weniger sowie für temporär Angestellte unter 6 Monaten:
    Erhöhung von 44.50 Franken auf 49.50 Franken

Die Zahlung an die Kontrollstelle erfolgt erst ab Dezember. Der höhere Betrag kann jedoch bei Bedarf ab sofort von den Löhnen abgezogen werden.

Erweiterung des Begriffes «Vollzugskostenbeiträge»
Da die Vollzugskostenbeiträge sowohl für den Vollzug als auch für den Bereich Aus- und Weiterbildung eingesetzt werden, soll sich dies künftig auch in der Bezeichnung der Beiträge widerspiegeln. Aus diesem Grund werden die Vollzugskostenbeiträge neu als Bildungs- und Vollzugskostenbeiträge bezeichnet. (mm)