2007 stellte die Sortenorganisation Bündnerkäse (SOBK) ein Gesuch um Eintragung von «Bündner Bergkäse» als geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB). 2010 wurde es vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gutgeheissen.
Auf die öffentliche Auflage des Eintragungsgesuches gingen jedoch 14 Einsprachen aus dem Kanton Graubünden ein, wie das BLW am Donnerstag mitteilte. Vor allem die Repräsentativität der SOBK sei in Frage gestellt worden.
Das BLW kam dann nach der Prüfung der Einsprachen zum Schluss, dass die SOBK den Beweis ihrer Repräsentativität sowohl hinsichtlich der produzierten Käsemenge als auch in Bezug auf die Anzahl der Käsereien nicht erbracht hat.
Keine klare Abgrenzung
Die Eintragung einer GUB sei das Ergebnis eines kollektiven Vorgehens, schreibt das BLW. Es sei unerlässlich, dass die Mehrheit der Akteure nicht nur der gesuchstellenden Gruppe angehöre, sondern das Pflichtenheft eine Herstellungsmethode beschreibe, die von den meisten Produzenten eingehalten werde. Das sei beim Gesuch Bündner Bergkäse nicht der Fall.
Gemäss BLW besteht keine klare Abgrenzung zwischen dem Bündner Bergkäse und dem übrigen Bergkäse, der in Graubünden hergestellt und mit lokalen Bezeichnungen (Savogniner oder Davoser Bergkäse) gekennzeichnet wird. Es sei nicht einfach zu definieren, was unter Bündner Bergkäse verstanden werde.
Der Entscheid des BLW auf Ablehnung des Gesuchs um eine geschützte Ursprungsbezeichnung kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Nur Verlierer
Die Sortenorganisation Bündnerkäse teilte in einer Reaktion mit, nach dem BLW-Entscheid stünden alle als Verlierer da: die Milchbauern und Käsereien in Graubünden, die ihre Produkte nun gegen Massenware verteidigen müssten, aber auch die Konsumenten, für die ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal beim Kaufentscheid fehle. (npa/sda)