Die Veranstalter von privaten Anlässen müssen im Aargau zudem bei weniger als 15 Personen die Kontaktdaten der Anwesenden erheben, wie das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Montag mitteilte. Diese Regeln gelten am Dienstag, 18.00 Uhr.

Die aktuell häufigsten Ansteckungsorte sind gemäss Angaben des Kantons Familien, private Anlässe, der Arbeitsplatz und das Ausland. Deshalb empfiehlt der Kanton der Bevölkerung, private Veranstaltungen nur in kleinen Gruppen bis 30 Personen durchzuführen. Auf nicht zwingende Anlässe und Reisen solle verzichtet werden.[RELATED]

Erweiterte Maskenpflicht
An den Volksschulen und sämtlichen Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II gilt ab Mittwoch eine erweiterte Maskentragpflicht für Erwachsene in Schulgebäuden.

In Unternehmen und bei Freizeitangeboten empfiehlt der Kanton das Maskentragen auch in nichtöffentlichen Innenräumen, wenn der Mindestabstand zwischen Personen über die Dauer einer Viertelstunde (über den Verlauf des ganzen Tages gerechnet) nicht eingehalten werden könne. Der Kanton unterstützt zudem weiter die nationale Homeoffice-Empfehlung.