Die Vereinbarung des Awa mit Airbnb ist am 1. September in Kraft getreten. Der Prozess sei reibungslos verlaufen, heisst es in der Medienmitteilung. Es sei gelungen, einen wesentlichen Beitrag zu gleichlangen Spiessen in der Beherbergungswirtschaft zu leisten und neue Mittel zur Steigerung der touristischen Angebotsqualität zu generieren.

Eines dieser Mittel ist die Abgabe der so genannten BaselCard. Diese Gästekarte gewährt den Übernachtungsgästen unter anderem die freie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie Vergünstigungen bei Museumseintritten und dergleichen mehr. Die Abgabe ist gesetzlich vorgeschrieben.

Mit dem neuen Gasttaxengesetz habe sich auch der Vollzug von Kontrollen der Beherbergungsbetriebe etabliert, schreibt das Awa weiter. Seit Januar 2018 seien rund 40 Kontrollen durchgeführt worden. Mit Ausnahme einer ausgebliebenen Abgabe einer Gästekarte seien «praktisch keine Verstösse» gegen die Bestimmungen vermerkt worden. (sda)