Die Einreichefrist für die europäische Sammelklage gegen Booking.com wird verlängert. Hotels können sich neu bis zum 11. September registrieren. Damit erhalten auch Schweizer Betriebe eine letzte Möglichkeit zur Teilnahme.
«Nach dem Berliner Urteil haben sich zahlreiche Hotels gemeldet, die zunächst gezögert oder die erste Frist verpasst hatten», sagt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA) und Mitglied des Executive Committee von Hotrec. Teilnehmen können alle Beherbergungsbetriebe, die zwischen 2004 und 2024 auf Booking.com gelistet waren (www.mybookingclaim.com).
Jüngste Rechtssprechung gibt Ausschlag
Der Grund für die Verlängerung liegt in der jüngsten Rechtsprechung. Im September 2024 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Bestpreisklauseln von Booking.com unter das europäische Wettbewerbsrecht fallen. Die Initiatoren der Sammelklage sehen darin eine Bestätigung ihrer Rechtsauffassung. Booking.com widerspricht dieser Interpretation. Im Dezember 2025 entschied das Landgericht Berlin II zudem, dass Booking.com den klagenden Hotels den entstandenen Schaden ersetzen muss. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.
Mehr als 18'000 Hotels
Nach Angaben der Initiatoren haben sich inzwischen mehr als 18'000 Hotels aus Europa registriert. Darunter befinden sich mehrere hundert Schweizer Betriebe. HotellerieSuisse und GastroSuisse begleiten deren Teilnahme.
Booking.com nennt tiefere Zahlen. Nach Angaben des Unternehmens umfassen die bisher beim Gericht eingereichten Unterlagen etwas mehr als 3'000 Hotels.
Die Branche will Booking.-com nicht loswerden. Sie will faire Konditionen.
Markus Luthe, CEO Hotelverband Deutschland, Executive-Committee-Member beim europäischen Dachverband der Beherbergungs- und Gastronomiebranche Hotrec
Die Sammelklage wird von der niederländischen Stiftung Stichting Hotel Claims Alliance geführt. Unterstützt wird sie vom europäischen Branchenverband HOTREC sowie von mehr als 30 nationalen Hotelverbänden. Damit gehört das Verfahren zu den grössten kartellrechtlichen Sammelklagen Europas. Für Markus Luthe zeigt die hohe Beteiligung vor allem eines: «Die Branche will Booking.com nicht loswerden. Sie will faire Konditionen – und sie ist inzwischen bereit, diese auch gerichtlich durchzusetzen.»
Kern des Rechtsstreits
Nach Auffassung der Kläger schränkten die Bestpreisklauseln den Preiswettbewerb ein. Hotels hätten ihren Direktvertrieb nicht frei entwickeln können. Zudem hätten neue Buchungsplattformen schlechtere Marktchancen gehabt.
Booking.com weist diese Vorwürfe zurück. Das Unternehmen spricht von einer Fehlinterpretation des EuGH-Urteils. Der Gerichtshof habe die Paritätsklauseln nicht für unzulässig erklärt, sondern lediglich festgestellt, dass sie unter das Wettbewerbsrecht fallen und im Einzelfall zu beurteilen seien. Nachteile für Hotels, die sich der Sammelklage anschliessen, schliesst Booking.com aus. Die Zusammenarbeit mit den Partnerbetrieben werde unverändert fortgesetzt, teilt das Unternehmen auf Anfrage mit. Nach Angaben des Unternehmens arbeitet Booking.com mit mehr als 2,3 Millionen Unterkunftspartnern in Europa zusammen.
Höhe des Schadens
Nach Einschätzung der Kläger könnten die an Booking.com bezahlten Provisionen um mindestens 30 Prozent überhöht gewesen sein. Die genaue Höhe eines möglichen Schadens soll das Gericht mithilfe von Gutachten bestimmen.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Grössenordnung: Ein Hotel mit durchschnittlich 50'000 Franken Booking.com-Provision pro Jahr hätte über 20 Jahre rund eine Million Franken bezahlt. Ein Erstattungsanspruch von 30 Prozent entspräche somit rund 300'000 Franken – zuzüglich Zinsen und abzüglich der Erfolgsbeteiligung des Prozessfinanzierers.
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