Ihre Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» ist vom bernischen Verwaltungsgericht für gültig erklärt worden.
Das Gericht wies eine Beschwerde als unbegründet ab, wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht. Ob damit das letzte Wort gesprochen ist, ist offen. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Das Verwaltungsgericht weist generell darauf hin, dass publizierte Urteile zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht rechtskräftig sein müssen. [RELATED]
Höchstens 90 Tage pro Jahr
Die Initiative wurde im September 2024 eingereicht. Sie fordert, dass Wohnungen höchstens 90 Nächte pro Jahr an Feriengäste vermietet werden dürfen. Von dieser Beschränkung ausgenommen ist das Vermieten von höchstens fünf Betten, sofern die Vermietenden ganzjährig im selben Haus oder in derselben Wohnung leben.
Der Beschwerdeführer, ein Immobilienbesitzer, der selbst Wohnungen kurzzeitig an Feriengäste vermietet, argumentierte, die Initiative verstosse gegen die Regeln der Planbeständigkeit. Das Baureglement der Gemeinde sei erst wenige Jahre zuvor angepasst worden. Zudem verletze das Begehren Grundrechte wie die Eigentumsgarantie, die Wirtschaftsfreiheit und die Besitzstandsgarantie.
«Gewichtiges öffentliches Interesse»
Das Verwaltungsgericht sieht es anders und verweist auf die angespannte Situation auf dem lokalen Wohnungsmarkt. Die Leerwohnungsziffer in Interlaken sei in den vergangenen Jahren drastisch gesunken, während die Zahl der Zweitwohnungen überdurchschnittlich stark angestiegen sei.
Der Schutz und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung stellten daher ein gewichtiges öffentliches Interesse dar. Dieses wiege schwerer als das private Renditeinteresse der gewerblichen Vermieter.
Zudem stellt das Gericht fest, dass die Initiative als einfache Anregung formuliert sei. Dadurch verbleibe der Gemeinde bei der Erarbeitung des konkreten Reglements ausreichend Gestaltungsspielraum, um eine verfassungskonforme Lösung zu finden.
Initiativen überall auf dem Bödeli
Airbnb-Initiativen mit demselben Wortlaut wurden von der SP Bödeli-Jungfrau auch in Matten, Bönigen, Wilderswil und Unterseen eingereicht. In Matten wurde das Begehren von der Gemeindeversammlung angenommen.
In Wilderswil wurde das Begehren zurückgezogen, nachdem die Gemeinde die Regeln für Plattformvermietungen verschärft hatte. In Bönigen und Unterseen arbeiten die Gemeinderäte derzeit Verschärfungen aus. Was aus den Initiativen wird, ist nach Auskunft der SP Bödeli-Jungfrau noch offen. (keystone-sda)