Das Patronat und die Redaktion des Kontenrahmens für die Hotellerie und Gastronomie, einem Gemeinschaftswerk von GastroSuisse, HotellerieSuisse und der Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH), liegen seit seiner Entstehung bei HotellerieSuisse. Mitte 2023 wurden erste Gespräche zwischen HotellerieSuisse und der SGH bezüglich der Übergabe des Patronats und der Redaktion aufgenommen.  

Um die Frage einer Überarbeitung zu klären, wurde ein Beirat gegründet, der Ende März getagt hat. Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von HotellerieSuisse, GastroSuisse, Gastroconsult AG, Bommer + Partner Treuhand KLG, Tesmag AG, SHT Schweizerische Hotel Treuhand AG, des Märchenhotels Braunwald und der Hotelfachschule Thun.  

Der Beirat für die Überarbeitung des Kontenrahmens für die Hotellerie und Gastronomie kam zum Schluss, dass die aktuelle Version gut funktioniere, aber nach zehn Jahren im Einsatz an die aktuellen Verhältnisse angepasst werden muss. Im Vordergrund steht die Konformität mit dem Schweizer Kontenrahmen KMU und Usali – soweit möglich und sinnvoll.

Auch die Überarbeitung des Kontensortiments (Kontenstruktur/-nummern/-bezeichnungen sowie Beschrieb Konteninhalt) sowie die Abschaffung von Wahlrechten und Präzisierung von Abgrenzungskriterien – zum Beispiel direkter Betriebsaufwand versus allgemeiner Betriebsaufwand – stehen auf dem Plan. In Zukunft soll die «Light Version» in den Kontenrahmen für die Hotellerie und Gastronomie integriert werden, so dass es nur noch eine Version gibt. 

Überarbeitete Version soll als Standard gelten
Die überarbeitete Version soll auch diesmal kein Gesetz darstellen. Sie soll als Standard gelten, damit in den Branchen immer gleich gebucht wird – eine Art ISO-Dokumentation als Leitfaden. Der Hotel- oder Gastronomiebetrieb hat nach wie vor ein Wahlrecht. Zum Zwecke des Benchmarkings werden die Vorgaben jedoch empfohlen. Abgeleitet aus dem Kontenrahmen wird es konkrete Vorschläge für Kontenpläne für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe geben, um diesen den Einstieg zu erleichtern.

Die Konten des Kontenrahmens werden auch den Herstellern von Buchhaltungssoftware sowie Lieferanten der Hotellerie und Gastronomie zur Verfügung gestellt. Die Zuliefernden könnten so die Kontierung für ihre Kundschaft bereits auf den Artikel heruntergebrochen übernehmen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit wird das neue Werk nicht mehr gedruckt, sondern nur noch als PDF zur Verfügung gestellt. Dies erleichtert die Stichwortsuche. 

Mit dem Kick-off als Startschuss hat die Arbeitsgruppe die Arbeiten zum neuen Kontenrahmen aufgenommen. Der ehrenamtlich tätige Beirat wird voraussichtlich bis diesen Herbst einen Entwurf ausarbeiten. Die Einführung des neuen Kontenrahmens ist frühestens auf Beginn 2025 geplant. (mm)