Der Nationalrat hat heute Dienstag den Vorschlag des Bundesrates abgelehnt, den MWST-Sondersatz für Beherbergungsleistungen um weitere acht Jahre bis Ende 2035 zu verlängern. Dieser Entscheid steht im Widerspruch zum bisherigen politischen Prozess: Mit der Annahme der Motion von Ständerätin Esther Friedli «MWST-Sondersatz. Planungssicherheit für den Tourismus» hatte das Parlament dem Anliegen nach mehr Planungssicherheit für den Tourismus bereits klar zugestimmt.
Mit dem Vorstoss wurde der Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, damit der heute bis Ende 2027 befristete MWST-Sondersatz für Beherbergungsleistungen über 2027 hinaus weitergeführt werden kann. Der Bundesrat ist diesem Auftrag nachgekommen und hat dem Parlament einen entsprechenden Gesetzesvorschlag unterbreitet. Dieser sieht vor, den Sondersatz von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen befristet um acht Jahre bis Ende 2035 zu verlängern.
Widersprüchliche Signale aus dem Parlament
Für HotellerieSuisse sendet der heutige Entscheid ein widersprüchliches Signal an die Beherbergungsbranche und den Tourismusstandort Schweiz. Einerseits wurde mit der Motion Friedli anerkannt, dass der Tourismus Planungssicherheit braucht. Andererseits wird nun die konkrete gesetzliche Grundlage abgelehnt, die genau diese Planungssicherheit schaffen soll.
«Der MWST-Beherbergungssatz ist ein wichtiges Instrument für eine standortgebundene Branche, die ihre Leistungen in der Schweiz erbringt, aber im internationalen Wettbewerb steht. HotellerieSuisse appelliert nun an den Ständerat, diese Inkonsistenz zu korrigieren und der Weiterführung des Beherbergungssatzes zuzustimmen», erklärt Chrisitan Hürlimann, Direktor von HotellerieSuisse
Wettbewerbsfähigkeit sichern
Die Schweizer Beherbergungsbranche steht unter hohem Wettbewerbsdruck. Gäste buchen heute über digitale Plattformen, vergleichen Preise innert Sekunden und reagieren sensibel auf Preisunterschiede. Werden Preise zu stark erhöht, drohen unmittelbar weniger Buchungen, eine tiefere Auslastung und damit letztlich geringere Erträge.
Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Schweiz nicht nur im Luxussegment operiert. Viele Betriebe sind 3-Sterne-Betriebe, Familienbetriebe oder KMU mit begrenzter Preissetzungsmacht. Steuererhöhungen können sie deshalb nicht ohne Weiteres auf die Gäste überwälzen. Gleichzeitig konkurrieren sie direkt mit ausländischen Destinationen, die oftmals von tieferen Kostenstrukturen und ebenfalls reduzierten Mehrwertsteuersätzen profitieren.
Der Ständerat ist nun gefordert
Als Nächstes berät der Ständerat die Vorlage. HotellerieSuisse appelliert an die kleine Kammer, die Bedeutung des reduzierten MWST-Satzes für die Beherbergungsbranche und den Tourismusstandort Schweiz anzuerkennen und für eine Weiterführung des MWST-Beherbergungssatzes zustimmen. (mm)
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