Seit dem 1. Januar 2025 gelten in der Schweiz verschärfte Vorgaben für Aussagen zur Klimabelastung. Solche Aussagen müssen sich auf objektive und überprüfbare Grundlagen stützen. Auch andere Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen dürfen nach den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht irreführend sein. [RELATED]

Neue Vorgaben für die Kommunikation in der EU

Ab dem 27. September 2026 kommen in der EU mit der «Empowering Consumers Directive» (EmpCo) zusätzliche Vorgaben hinzu. Sie betreffen unter anderem pauschale Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Aussagen über zukünftige Umweltleistungen. Für Schweizer Beherbergungsbetriebe ist EmpCo insbesondere dann relevant, wenn sich ihre Kommunikation an Gäste im EU-Raum richtet.

Konkrete Aussagen statt pauschaler Versprechen

Betriebe sollten deshalb ihre Nachhaltigkeitsaussagen auf der Website, auf Buchungsplattformen sowie in Newslettern, sozialen Medien und Prospekten überprüfen. Entscheidend ist, dass Aussagen konkret, nachvollziehbar und belegbar sind. Statt einen Betrieb pauschal als «nachhaltig» oder «grün» zu bezeichnen, sollten konkrete Massnahmen, Ergebnisse oder Ziele genannt und deren Geltungsbereich klar eingegrenzt werden. 

Auch bei Swisstainable ist eine präzise Wortwahl wichtig: Swisstainable ist ein Nachhaltigkeitsprogramm und keine eigenständige Zertifizierung. Entsprechend sollte von «Teilnahme» oder «Einstufung» gesprochen werden. Die strengeren Vorgaben bedeuten dabei nicht, dass Betriebe weniger über Nachhaltigkeit kommunizieren sollen, sondern dass Aussagen sorgfältiger und konkreter formuliert werden müssen. (mm) 

Mehr Informationen zur korrekten Nachhaltigkeitskommunikation:
myhotelleriesuisse.ch