Das Bundesgesetz zur Förderung der Beherbergungswirtschaft ermöglicht der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH), zinsgünstige Darlehen an Beherbergungsbetriebe zu vergeben – etwa für Sanierungen, Personalunterkünfte oder neue Wellnessangebote. [RELATED]

Die aktuell laufende Revision schafft die Grundlage für eine moderne Investitionsförderung. Doch der Bundesrat wollte eine Vorlage ins Parlament schicken, welche zwei zentrale Anliegen der Beherbergung ignoriert: Die Erweiterung des Förderperimeters auf die ganze Schweiz und ein Impulsprogramm zur Modernisierung von Betrieben in saisonalen Feriengebieten.

Beide Anliegen wurden vom Parlament bereits mit klaren Mehrheiten angenommen. Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat nun – zumindest was das Impulsprogramm anbelangt – korrigierend eingegriffen. Sie hat dem Seco den Auftrag erteilt, einen Formulierungsvorschlag für das Impulsprogramm auszuarbeiten und damit den Willen des Parlaments umzusetzen. Die Detailberatung ist damit bis auf Weiteres pausiert. Nun liegt es an der Verwaltung, möglichst rasch einen Vorschlag vorzulegen. Da bereits ein Gesetzesentwurf vorliegt, darf dies nicht zu viel Zeit in Anspruch nehmen.

Das Impulsprogramm würde Bergbetriebe dabei unterstützen, ihren Beitrag an die Erreichung des Netto-Null-Ziels zu leisten, indem es die richtigen Anreize setzt: Wer energetisch vorbildlich saniert, erhält A-fonds-perdu-Beiträge für touristische Renovationen (z.B. Hotelzimmer, Lobby etc.). So zumindest sah es der Gesetzesentwurf vor, der in der Vernehmlassung vorgelegt wurde, den der Bundesrat danach aber nicht ins Parlament schickte. Aufgrund der finanziellen Lage des Bundes hatte sich der Bundesrat entschlossen, das Impulsprogramm aus der Vorlage zu streichen.

Die aktuell laufende Revision schafft die Grundlage für eine moderne Investitionsförderung.

Dieses Vorgehen hat die Kommission nicht goutiert, denn das Impulsprogramm bietet die nötige Antwort auf ein Marktversagen: Viele Betriebe in den Bergen können energetische Sanierungen nicht allein stemmen – trotz grossem CO₂-Einsparpotenzial. Gäste wollen Nachhaltigkeit, aber sie honorieren meist nur sichtbare Verbesserungen – wie ein renoviertes Bad oder eine moderne Lobby. Energetische Sanierungen sind teuer und bringen keinen direkten Gästemehrwert, der sich im Preis abbilden lässt. Deshalb braucht es externe Anreize wie gezielte Förderprogramme, damit Betriebe sich nicht zwischen Komfort und Klimaschutz entscheiden müssen, sondern beides umsetzen können.

Das zweite wichtige Anliegen der Branche – die Erweiterung des Förderperimeters – kann ebenfalls umgesetzt werden, indem die Kommission, sobald es zur Detailberatung kommt, diesen Punkt wieder aufnimmt. Der aktuelle Förderperimeter schliesst die fünf grössten Schweizer Städte und ihre Agglomerationen systematisch von der Förderung aus, obwohl mittlerweile viele urbane Betriebe mit vergleichbaren Herausforderungen konfrontiert sind wie Hotels in Berg- und Landregionen. Besonders kleine und mittlere städtische Hotels geraten zunehmend unter wirtschaftlichen Druck: Sie kämpfen mit steigenden Betriebskosten, einem überhitzten Immobilienmarkt, Umnutzungsdruck sowie hohen Mietpreisen. Investorinnen bevorzugen oft renditestärkere Nutzungen wie Büros oder Wohnungen, was die Angebotsvielfalt gefährdet. Es braucht deshalb eine Förderung nach tatsächlichem Bedarf, nicht nach Postleitzahl. 

Mit dem Kommissionsentschied von letzter Woche haben wir einen ersten Etappensieg erreicht. Wir werden den weiteren politischen Prozess eng begleiten und uns mit voller Kraft dafür einsetzen, dass unsere beiden Forderungen in die Tat umgesetzt werden.

Magdalena Glausen ist Leiterin Politik bei HotellerieSuisse.