Ende Dezember wurde laut Mitteilung der Nutzungsvertrag zwischen der Hotel Uto Kulm AG, den Standortgemeinden Zürich und Stallikon (ZH) sowie dem Kanton Zürich unterzeichnet. Er hält unter anderem fest, dass die öffentliche Hand für den Unterhalt des Wanderwegs aufkommt, die Hotel Uto Kulm AG ihrerseits den gesamten Aufwand für Terrasse, Toilettenanlage, Beleuchtung und Kiosk zu tragen hat.

Der kantonale Gestaltungsplan Uto Kulm, den die Baudirektion nun festsetzen kann, definiert namentlich die öffentlichen und hoteleigenen Bereiche. Frei zugänglich sein müssen der Aussichtsbereich samt Turm, und die öffentliche WC-Anlage im Hotel-Restaurant. Der Gestaltungsplan lässt zudem maximal 4'000 Zu- und Wegfahrten und zwölf Helikopterflüge pro Jahr zu. (npa/sda)