Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) will den Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 verlängern. Sie hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Der reduzierte Satz von 3,8 Prozent ist derzeit bis Ende 2027 befristet. Die WAK-S anerkennt, dass sich die Situation der Beherbergungswirtschaft seit der Einführung des Sondersatzes verändert hat. Sie hält die Unterstützung aber weiterhin für notwendig.

Als Gründe nennt die Kommission den starken Franken, den Fachkräftemangel und den internationalen Wettbewerb.

Alternativen finden keine Mehrheit

In der Detailberatung prüfte die WAK-S auch andere Modelle. Ein Antrag, den Sondersatz auf 5 Prozent zu erhöhen, scheiterte mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Ebenfalls keine Mehrheit fand der Vorschlag, den Normalsatz auf 8 Prozent zu senken und gleichzeitig den Sondersatz für die Beherbergung abzuschaffen. Dies hätte die steuerliche Entlastung auf weitere Branchen ausgeweitet. Der Antrag wurde mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung verworfen.

Die Kommission entschied sich damit dafür, am bisherigen Beherbergungssatz von 3,8 Prozent festzuhalten.

HotellerieSuisse warnt vor höheren Preisen

HotellerieSuisse begrüsst den Entscheid der WAK-S. Der Verband argumentiert, dass viele Betriebe bei einem Wegfall des Sondersatzes ihre Zimmerpreise erhöhen müssten, um ihre Margen zu sichern. Besonders betroffen seien Betriebe im 2- bis 4-Sterne-Segment. Höhere Preise könnten preissensible Gäste dazu bewegen, auf andere Destinationen auszuweichen. Zudem verweist HotellerieSuisse auf die Bedeutung der Beherbergungsbetriebe für Arbeitsplätze, Investitionen und die regionale Wertschöpfung. 

Geschäft kommt in den Ständerat

Die WAK-S war mit 9 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten. Nach der Zustimmung in der Gesamtabstimmung geht das Geschäft nun in den Ständerat.

Der Bundesrat hatte die Botschaft zur Verlängerung bis Ende 2035 im April verabschiedet und damit einen Auftrag des Parlaments umgesetzt. Er selbst empfiehlt die Vorlage jedoch nicht zur Annahme. Nach seiner Einschätzung rechtfertigt die wirtschaftliche Situation der Branche eine weitere steuerliche Begünstigung nicht. (mm)


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