Die niederländische Reklame Code Commissie (RCC) hat der Beschwerde der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH gegen Booking.com stattgegeben.

Laut Entscheid verstossen die Sterneangaben der Buchungsplattform gegen Artikel 7 des niederländischen Werbekodex. Sie seien irreführend, da sie den Eindruck offizieller Klassifikationen erwecken, ohne auf überprüfbaren Kriterien zu basieren.[RELATED]

Mit ihrem Urteil stellt die RCC klar: Nur Sterne, die auf den objektiven und einheitlichen Kriterien der offiziellen Hotelklassifizierungssysteme beruhen, dürfen verwendet werden, wenn sie den Anschein einer offiziellen Bewertung erwecken.

Der Entscheid gilt als wichtiges Signal für Transparenz und Verbraucherschutz. Er könnte auch in anderen Mitgliedsländern der Hotelstars Union eine Vorbildfunktion haben.

Nationale Aufsichts- und Konsumentenschutzbehörden erhielten damit eine Grundlage, um gegen missbräuchliche Sterneangaben vorzugehen und die Bedeutung harmonisierter Klassifikationssysteme zu stärken.

«Die Regeln für lauteren Wettbewerb müssen auch von grenzüberschreitend operierenden Portalbetreibern eingehalten werden», erläutert Markus Luthe, Geschäftsführer der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH und Präsident der Hotelstars Union

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Berufung einzulegen.