Grund für die Trennung sei, dass der im Januar initiierte Konfliktklärungsprozess mithilfe externer Unterstützung im Historischen Museum Basel nicht zur gewünschten Verbesserung geführt habe, teilte das Basler Präsidialdepartement am Donnerstag mit. Deshalb habe sich Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann (Grüne) dazu entschieden, den Museumsdirektor Marc Fehlmann freizustellen.

«Der Entscheid ist mir schwergefallen. Es hat sich aber vor den Sommerferien gezeigt, dass der Konfliktklärungsprozess unter den gegebenen Umständen nicht erfolgreich zu Ende geführt werden kann», lässt sich Ackermann in der Mitteilung zitieren. Unter der Leitung von Fehlmann seien erfolgreiche Ausstellungen gezeigt und Impulse gesetzt worden. Umso bedauerlicher sei nun dieser Entscheid.

Im Fokus steht laut Communiqué nun, das Haus in eine ruhige und stabile Zukunft zu begleiten. Dazu brauche es ein funktionierendes Führungsteam und Ruhe unter den Mitarbeitenden, hiess es weiter. Für die Führung des Museums will das Präsidialdepartement die Geschäftsleitung neu aufstellen. Vorgesehen ist eine vorübergehende «externe interimistische» Leitung.

Marc Fehlmann  will rechtlich gegen Freistellung vorgehen
Der freigestellte Direktor will rechtliche Schritte gegen die Verfügung des Basler Präsidialdepartements beschreiten. Der Anwalt des Museumsdirektors bestätigte am Freitag entsprechende Berichte aus mehreren lokalen Medien.

Diese Aussage steht im Widerspruch zur Medienmitteilung des Präsidialdepartements vom Donnerstag. Dort hiess es, dass sich die Parteien nach der Freistellung über die weiteren Modalitäten der Beendigung des Anstellungsverhältnisses bereits einvernehmlich geeinigt hätten.

Die Basler Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann (Grüne) präzisierte am Freitag auf Anfrage von Keystone-SDA, dass der Entscheid, Fehlmann von der Arbeit freizustellen, einseitig von ihr erfolgt sei. Die einvernehmliche Einigung betreffe die weiteren Modalitäten der Beendigung des Anstellungsverhältnisses.

Ob Fehlmann im Nachgang der nun erfolgten Freistellung eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung führen könne beziehungsweise wolle, werde sich zeigen, so Ackermann. Weitere personalrechtliche Details wollte die Regierungspräsidentin nicht bekannt geben. (sda)