Diese Aufstockung muss vom Landrat abgesegnet werden, wie die Baselbieter Regierung am Dienstag mitteilte. Zudem seien die neuen kantonalen Massnahmen an die Bedingung geknüpft, dass die eidgenössischen Räte den Bundesmassnahmen in der Wintersession ihre Zustimmung erteilen.

Am 18. Oktober hatte der Bundesrat beschlossen, die Mittel zur Linderung der ökonomischen Folgen der Covid-19-Pandemie um 600 Millionen auf eine Milliarde Franken zu erhöhen. Zunächst wollte der Bund für Härtefälle nur 400 Millionen Franken zur Verfügung stellen.

An den ersten 400 Millionen Franken sollen sich Bund und Kantone je zur Hälfte beteiligen. Für die zweite Tranche des Härtefallfonds soll der Bund 80 Prozent und die Kantone 20 Prozent übernehmen. Der Kanton Baselland müsste für die Aufstockung der Hilfeleistungen um 18,6 Millionen unter dem Strich also lediglich 3,7 Millionen Franken verbuchen.

Die Härtefalle würden gleich definiert wie beim Bund, heisst es in der entsprechenden Landratsvorlage. Demnach liege ein Härtefall dann vor, wenn der Jahresumsatz eines Unternehmens im Jahr 2020 weniger als 60 Prozent des Durchschnitts der Jahre 2018 und 2019 betrage und es vor der Krise überlebensfähig gewesen sei. (sda)