Die Bilateralen sichern der Schweiz seit über 25 Jahren Zugang zum EU-Binnenmarkt – dem wichtigsten Absatzmarkt auch für den Tourismus. HotellerieSuisse unterstützt daher die Weiterentwicklung dieser Partnerschaft durch die Bilateralen III. Sie bieten stabile Rahmenbedingungen, stärken die Rechtssicherheit und ermöglichen Planbarkeit in einer geopolitisch unsicheren Welt. [RELATED]

Personenfreizügigkeit stärkt die Branche
Die Beherbergung ist personalintensiv. Viele Stellen bleiben unbesetzt. Die Personenfreizügigkeit erlaubt laut HotellerieSuisse eine flexible Rekrutierung von Fachkräften aus dem EU-Raum mit geringem administrativem Aufwand. «In vielen Beherbergungsbetrieben arbeiten engagierte Fachkräfte aus der EU. Ohne sie könnten viele ihr gewohnt hohes Qualitätsniveau und die Vielfalt des Angebots nicht halten», betont Direktor Christian Hürlimann. HotellerieSuisse begrüsst zudem, dass Lohnschutz und dualer Vollzug verbindlich geregelt werden und die Migration auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet ist.

Forschung und Innovation als Chance
Auch die vertiefte Forschungszusammenarbeit schaffe Chancen, so HotellerieSuisse. Sie hilft der Branche, Herausforderungen wie dem Klimawandel zu begegnen und sich zukunftsfähig aufzustellen. Gleichzeitig stärkt das neue Streitbeilegungsverfahren die demokratischen Prinzipien: Es basiert auf Dialog statt Fremdbestimmung – und schützt die Interessen der Schweiz.

Verlässliche Perspektive für die Schweiz
Ein Scheitern der Bilateralen III würde zu einem Abbau der bestehenden Kooperation mit der EU führen – mit spürbaren Folgen für die Branche. HotellerieSuisse sieht im neuen Vertragswerk deshalb eine pragmatische und ausgewogene Lösung, um den erfolgreichen bilateralen Weg weiterzuführen. (mm)