Ab Donnerstag, 16. Juli wird die Gesamtzahl der gleichzeitig anwesenden Gäste nach 20 Uhr in Nachtbars, Nachtclubs, Diskotheken und allen Betrieben, die über eine Dauerbewilligung zur Schliessung nach Mitternacht im Sinne des kantonalen Gesetzes über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken verfügen, auf 100 beschränkt, schreibt der Walliser Staatsrat in einer Mitteilung vom Montag.

Während der gesamten Öffnungszeit müssen diese Einrichtungen vor dem Einlass die Kontaktdaten (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer) der Kunden und Gäste erfassen und mittels eines Ausweises und eines Kontrollanrufs auf deren Mobiltelefonen überprüfen.[RELATED]

Die Ankunfts- und Weggehzeiten sollten ebenfalls vermerkt werden. Diese Informationen müssen in tageweise eingeteilten Informatikdateien mit der Liste und den Kontaktdaten der anwesenden Mitarbeiter erfasst und nach 14 Tagen vernichtet werden, schreibt der Kanton weiter. Zudem werde dringend empfohlen, dass das Personal in diesen Einrichtungen mit einer Schutzmaske oder einem Visier arbeitet.

Der Inhaber der Betriebsgenehmigung müsse die ordnungsgemässe Aufzeichnung, Vertraulichkeit, Aufbewahrung und anschliessende Vernichtung der gesammelten Daten gemäss den Vorschriften des Staatsrates gewährleisten. Dazu soll er auch zwei Verantwortliche bestimmen, die zwischen 7 und 22 Uhr erreichbar seien, um diese Informationen gegebenenfalls den kantonalen Gesundheitsbehörden zu übermitteln.

Diese Massnahmen ergänzen diejenigen, die bereits zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie ergriffen wurden. Die Regeln zur Handhygiene und sozialen Distanzierung müssten weiterhin strikt eingehalten werden, schreibt der Staatsrat weiter.

Strengere Massnahmen
Mehrere Kantone haben die Gästezahl in Clubs und Bars wegen der Corona-Ausbreitung bereits beschränkt. Im Kanton Zug sind seit Montag im Innern der Lokale nur noch 30 Gäste erlaubt. Bei Veranstaltungen ab 300 Personen sind zudem Masken oder der Sicherheitsabstand zwingend.

Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn und Aargau beschränkten die Maximalzahl von Gästen in Ausgehlokalen bis Ende dieses Jahres auf 100, um die Rückverfolgung der Kontakte nicht zu überlasten und das Ansteckungsrisiko zu vermindern. Auch im Kanton Tessin dürfen Ausgehlokale pro Abend maximal 100 Personen bewirten. Schweizweit gilt die Regelung, dass Nachtclubs pro Abend 300 Personen aufnehmen dürfen. (htr/sda)