Sämtliche Restaurants, Cafés und Bars im Kanton können ab dem 10. Dezember grundsätzlich von 06.00 bis 18.30 Uhr geöffnet sein, wie die jurassische Regierung am Freitag mitteilte. Nach 18.30 Uhr dürfen aber nur noch beim Kanton angemeldete Betriebe mit einer Küche, in der auch Essen zubereitet wird, Gäste empfangen. Darüber hinaus dürfen ab 18.30 Uhr nur Getränke serviert werden, wenn der Gast gleichzeitig auch eine Mahlzeit zu sich nimmt.

Die jurassische Regierung hatte die Lockerungen der Schutzmassnahmen bereits am 27. November angekündigt, diese allerdings an die Entwicklung der Corona-Fallzahlen und der Situation in den Spitälern geknüpft. Die Zahl der Neuansteckungen sei rückläufig, bleibe aber nach wie vor auf einem hohen Niveau, heisst es weiter im Communiqué.

Weiterhin geschlossen bleiben im Kanton Jura Clubs, Theater, Kinos und Konzerthallen. Der Zeitplan der jurassischen Regierung sieht vor, dass Kulturinstitutionen ab dem 17. Dezember wieder ein zahlenmässig eingeschränktes Publikum empfangen können. (sda)