Die Aussenflächen seien während der Pandemie vergrössert worden, damit die Gäste die Abstandsregeln einhalten konnten, ruft der Regierungsrat in seiner Antwort auf einen Vorstoss aus den Reihen von GLP, EVP, SVP und Mitte in Erinnerung. Mit dem Wegfall der Abstandsregeln bräuchten die Gastroberiebe auch keinen zusätzlichen Platz mehr.

Nach Aufhebung der Covid-Massnahmen sei es nun Aufgabe der Baupolizeibehörde und somit der Gemeinden, gegen widerrechtlich betriebene vergrösserte Aussenbewirtungsflächen vorzugehen. Die Gemeinden verfügen aus Sicht des Regierungsrats über das erforderliche Ermessen, um über eine Übergangslösung zu entscheiden. In Bern beispielsweise haben sich Stadt und Regierungsstatthalteramt auf eine pragmatische Übergangslösung geeinigt.

Ausserdem, hält der Regierungsrat fest, können Gastrobetriebe jederzeit ein Gesuch um Vergrösserung der Aussenflächen stellen. Dieses Vorgehen läuft im normalen rechtlichen Rahmen ab, wie vor der Pandemie. Das heisst, dass auch die Nachbarschaft Gelegenheit bekommt, sich zu äussern.[RELATED]

Vor diesem Hintergrund besteht für den Regierungsrat keine Veranlassung den Gastrobetrieben generell eine mindestens neunmonatige Übergangsfrist zu gewähren.

Die Vorstösser machen geltend, dass sich die unkomplizierte Lösung während der Pandemie bewährt und kaum zu Klagen Anlass gegeben habe. Nach wie vor befänden sich viele Gastrobetriebe in einer finanziell prekären Lage. Mit den grösseren Aussenflächen könnten sie gerade in der warmen Jahreszeit mehr Mittel erwirtschaften, um ihre Verschuldung, etwa durch staatlich garantierte Coronahilfen, wieder abzubauen.

Das letzte Wort in der Sache hat der bernische Grosse Rat. (sda/npa)