Die Kommission hat sich mit 6 zu 5 Stimmen für das nächtliche Verkaufsverbot ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Befürworter des Verbots argumentieren, damit wäre Alkohol für Jugendliche weniger leicht erhältlich, was aus Gründen des Jugendschutzes sinnvoll sei.

Die Gegner sind der Ansicht, das Nachtregime würde nicht verhindern können, dass die Jugendlichen sich vor 22 Uhr mit Alkoholvorräten eindeckten. Es würde aber die ganze Bevölkerung einschränken. Angesichts der knappen Mehrheit in der Kommission ist der Ausgang im Ständerat offen. Über das Alkoholgesetz wird die kleine Kammer in drei Wochen beraten.

Ja zu Happy Hours
Die Kommission ist zwar mit einem strengeren Nachtregime für den Detailhandel einverstanden, möchte dafür aber das Verbot von «Happy Hours» mit verbilligtem Alkohol aus dem Gesetz kippen. Mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss sie, den Passus zu den Lockvogelangeboten zu streichen.

Heute gilt das Verbot für Spirituosen. Der Bundesrat will diese Regel weiterführen und ergänzen: Im Sinne des Nachtregimes sollen Lockvogelangebote ab 22 Uhr auch für Bier und Wein verboten werden. Die Kommission möchte «Happy Hours» dagegen generell erlauben. Sie macht geltend, der Vollzug des Verbots sei problematisch.

Zur Diskussion stand in der Kommission auch ein Antrag für einen Passus, der einen Mindestpreis für alkoholische Getränke festgelegt hätte. Davon wollte die Mehrheit aber nichts wissen. Der Antrag wurde mit 8 zu 3 Stimmen abgelehnt.

Altersgrenzen nicht umstritten
Nicht umstritten ist das heute geltende Abgabealter von 16 Jahren für Bier und Wein und 18 Jahren für Spirituosen: Wie der Bundesrat möchte auch die Kommission diese Altersgrenzen beibehalten. Mit dem neuen Verbot der Weitergabe von Alkohol an jüngere Jugendliche ist die Kommission ebenfalls einverstanden.

Ohne Gegenstimme hat sich die Kommission ferner dafür ausgesprochen, im Alkoholgesetz die rechtliche Grundlage für Testkäufe mit Jugendlichen zu schaffen. Sie ist der Ansicht, dass solche Testkäufe die Beachtung der Altersbeschränkungen verbessern können.

Das Bundesgericht hatte entschieden, dass Alkoholtestkäufe eine verdeckte Ermittlung darstellten. Da die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt seien, dürften die Ergebnisse strafrechtlich nicht verwendet werden, wenn das Parlament keine spezielle Regelung schaffe.

Werbebeschränkungen bleiben
Was die Werbevorschriften betrifft, folgt die Kommission ebenfalls dem Vorschlag des Bundesrates. Dieser sieht weiterhin unterschiedliche Werbebeschränkungen für Spirituosen auf der einen Seite und Bier und Wein auf der anderen Seite vor. Bei der Spirituosenwerbung sollen jedoch die Vorschriften leicht gelockert werden.

Dem Bundesrat folgte die Kommission schliesslich beim Spirituosengesetz. Der Bundesrat hatte entschieden, die Spirituosensteuer nicht an die seit 1999 aufgelaufene Teuerung anzupassen, sondern den seit 1999 geltenden Satz von 29 Franken pro Liter reinen Alkohol im Gesetz zu verankern.

Eine Minderheit der Kommission möchte die Spirituosensteuer auf der Basis von Produktionsschätzungen statt auf der tatsächlichen Produktion erheben, um die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Spirituosenproduktion gegenüber dem Ausland zu erhöhen. Die Mehrheit lehnt dies jedoch ab. (npa/sda)