Ab sofort können sich Betriebe für Gesuche um Nachzahlungen für Kurzarbeitsentschädigungen im Internet registrieren. Dies teilte das Seco am Montag mit. Gesuche einreichen kann man ab dem 7. Juli. Der Service funktioniert via arbeit.swiss, das Portal der Arbeitslosenversicherung (ALV) und der öffentlichen Arbeitsvermittlung.

Hintergrund der Nachzahlungen für die Jahre 2020 und 2021 ist ein Entscheid des Bundesgerichts: Demnach müssen bei der in der Pandemie summarisch gewährten Kurzarbeitsentschädigung Ferien- und Feiertage eingerechnet werden - rückwirkend für die vergangenen beiden Jahre. In der Sommersession hatte das Parlament dafür einen Nachtragskredit von 2,1 Milliarden Franken bewilligt.

Man werde die betroffenen Unternehmen ab Ende Juni zusätzlich per Brief informieren, schrieb das Seco. Sämtliche erforderlichen Informationen seien auf dem Portal ersichtlich, zudem biete man eine Telefon-Hotline an. Die Gesuche können bis am 31. Oktober eingereicht werden.m (sda/nde)