Die Schweizer Hotellerie freut sich über die diese Woche getroffene Entscheidung des Nationalrats, die von Online-Buchungsplattformen den Hotels gegenüber praktizierten engen Paritätsklauseln zu verbieten. Seit die Angelegenheit vor 18 Monaten an das Parlament herangetragen worden war, hat die ganze Tourismusbranche auf diesen Schritt gehofft. Der Sieg ist dem unvergleichlichen Einsatz zu verdanken, mit dem die Hoteliers bis heute gemeinsam ihre Interessen verteidigt haben. Alle waren daran beteiligt: die Geschäftsstelle, die Regionalverbände und alle Mitglieder, die bei ihren Volksvertretern interveniert haben und den Parlamentariern damit geholfen haben, die Motion Bischof besser zu verstehen.

Mit dieser Entscheidung anerkennt das Parlament, dass die Schweizer Hotellerie gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten einen Wettbewerbsnachteil hat und dass dieser nicht unnötigerweise die Liste der Herausforderungen verlängern sollte, denen sich die Hotellerie auch sonst schon zu stellen hat. Anerkannt wird damit auch, dass der Markt im Bereich der Reservationen verzerrt ist und dass bestimmte Akteure des digitalen Zeitalters ihre Vorteile zu Ungunsten der Wirtschaft, ob KMU oder Konsumenten, ausnutzen. Es gilt, den monopolistischen Tendenzen Einhalt zu gebieten. Nur weil sie innovativ ist, steht die digitale Welt nicht über dem Gesetz und den grundlegenden Regeln der unternehmerischen Freiheit und der freien Preisgestaltung. Diesbezüglich geht das politische Signal über die engen Paritätsklauseln der Online-Reservationsplattformen hinaus. Es richtet sich an die gesamte digitale Wirtschaft, die sich an die gleichen Spielregeln zu halten hat wie die analoge Wirtschaft.

Andererseits tun die Hoteliers gut daran, die Digitalisierung nicht zu verteufeln. Sie ist für ihre Entwicklung essenziell, und jeder Unternehmer sollte den aussergewöhnlichen Möglichkeiten, die sie bietet, aufgeschlossen gegenüberstehen.Die Hoteliers feiern zwar heute einen wohlverdienten Sieg, sie werden aber noch lange warten müssen, bis sie die Früchte dieses Erfolgs geniessen können. Der Bundesrat und die Bundesverwaltung haben nun für die Ausarbeitung der entsprechenden Gesetzesänderungen zwei Jahre Zeit. Das Parlament wird diese dann wiederum annehmen müssen.

Mit der Annahme der Motion Bischof öffnen sich zwei Szenarien: Das Parlament verbietet die enge Parität im Gesetz und der Fall ist abgeschlossen. Wenn es aber die legislativen Änderungen des Bundesrates ablehnt, ist die Motion Bischof toter Buchstabe. Die Wettbewerbskommission (Weko) hätte dann allerdings immer noch die Möglichkeit, die Untersuchung neu zu eröffnen und die Parität zu verbieten. Das andere Szenario ist das folgende: Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in Europa eröffnet die Weko von sich aus das Verfahren parallel zur gesetzlichen Arbeit. Die Weko sagt zwar gegenwärtig, im politischen Prozess nicht intervenieren zu wollen, bevor das Parlament den definitiven Entscheid getroffen hat. Das ist bedauerlich. Die Weko könnte überflüssige Arbeit von Verwaltung und Parlament vermeiden, würde sie den jüngsten Entscheid des Parlaments als Signal interpretieren, sich wieder mit dem Dossier zu befassen. Nur ein Verbot dieser ungerechten Klausel zählt am Ende für die Hotellerie. Egal ob durch ein Verbot im Gesetz oder durch ein administratives Verfahren. Für den Staat jedoch bedeutete ein positiver Entscheid der Weko eine Regulierung weniger.So oder so müssen sich die Hoteliers noch gedulden, bis ihrer unternehmerischen Freiheit Achtung verschafft wird.

Christophe Hans ist Leiter Wirtschaftspolitik von hotelleriesuisse.