Der neue Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) bringt primär die nachfolgenden Neuerungen für die Arbeitgeber und Arbeitnehmenden in gastgewerblichen Betrieben der Schweiz:

  • Erhöhung des Mindestlohnes um 0.3 Prozent.

  • Angepasste Reduktionspraxis der Mindestlöhne während der Einführungszeit.

  • Ausweitung der finanziellen Unterstützung durch den L-GAV für die Aus- und Weiterbildung: Nebst den Mitarbeitenden, welche bereits seit mehreren Jahren von der Unterstützung profitieren konnten, erhalten pro Jahr und Betrieb zusätzlich eine nicht zwingend dem L-GAV unterstellte Person (zum Beispiel Betriebsleitende und deren Familienangehörige) Zugang zum Angebot.

  • Erhöhung auf fünf statt drei Tage bezahlter Vaterschaftsurlaub.

  • Die Einhaltung des L-GAVs wird durch angemeldete Kontrollen überprüft. Neu kann in begründeten Fällen auch unangemeldet kontrolliert werden.

Die Sozialpartner im Gastgewerbe wollen mit dem L-GAV 2017 weiterhin ihre politische und soziale Verantwortung wahrnehmen, wie sie in einer Mitteilung vom Dienstag schreiben.

Für Arbeitnehmende und Betriebe bestehe damit ein zuverlässiges Instrument, das die Rechte und Pflichten klar definiere, heisst es weiter. Der neue Vertrag soll ausserdem zur Wettbewerbsfähigkeit und der Weiterentwicklung der Branche beitragen. Die Aus- und Weiterbildung soll weiterhin stark gefördert werden. (htr/mma)

    www.l-gav.ch