Die Frühjahrssession bringt für die Branche mehrere Weichenstellungen. HotellerieSuisse unterstützt die Motion «Das freiwillige Trinkgeld ist nicht Teil des Gehalts». Damit soll klargestellt werden, dass freiwillige Trinkgelder nicht als Lohnbestandteil gelten und keine zusätzlichen Abgaben auslösen.

Aus Sicht des Verbands schafft die Motion Rechtssicherheit und verhindert unnötige Bürokratie. Ziel ist, dass Mitarbeitenden das Trinkgeld vollumfänglich bleibt. Der Ständerat behandelt das Geschäft am 2. März.

Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne
Am 17. März berät der Nationalrat die Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen. HotellerieSuisse empfiehlt, dem Mehrheitsantrag der WAK-S zu folgen. Kantonal festgelegte Mindestlöhne sollen die Sozialpartnerschaft im Landes-Gesamtarbeitsvertrag nicht untergraben. Der Verband warnt vor Fehlanreizen zulasten von Aus- und Weiterbildung sowie der Fachkräfteverfügbarkeit.

Sparpaket, Lernende, Stopfleber
Mit dem Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt stehen zudem Sparmassnahmen an. HotellerieSuisse befürwortet das Paket mit Anpassungen. Unterstützt wird auch der Vorstoss, Lernenden während der gesamten Lehrzeit eine Grenzgängerbewilligung zu erteilen.

Bei der Stopfleber-Initiative empfiehlt der Verband die Ablehnung der Volksinitiative, spricht sich jedoch für einen indirekten Gegenvorschlag mit Anpassungen aus.

Sessionsvorschau
Vor und nach jeder Session nimmt HotellerieSuisse Stellung zu den traktandierten Geschäften. Die ausführliche Stellungnahme von HotellerieSuisse zu allen branchenrelevanten Geschäfte der Sondersession 2025 finden Sie auf der Website des Verbandes.

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