Die Initiantin, die niederländische Stiftung Stichting Hotel Claims Alliance (SHCA), hat die Klägerzahl der Sammelklage gegen Booking.com ein zweites Mal erweitert. Unter den beteiligten Betrieben befinden sich auch mehrere hundert Hotels aus der Schweiz. HotellerieSuisse und GastroSuisse begleiten deren Teilnahme.
Im Januar 2026 reichte die SHCA zunächst im Namen von 3087 Hotels Klage gegen die Buchungsplattform ein. Mit der zweiten Tranche von 7696 weiteren Häusern steigt die Zahl der Teilnehmenden auf 10 783.
Dritte Klageerweiterung in Planung
Die SHCA plant eine dritte und letzte Erweiterung der Klägerschaft und rechnet schlussendlich mit rund 18 000 beteiligten Betrieben. Schweizer Hoteliers und Hôtelières können sich noch bis zum 11. September auf mybookingclaim.com registrieren. Teilnehmen können alle Beherbergungsbetriebe, die zwischen 2004 und 2024 auf Booking.com gelistet waren.
Die Initianten werfen Booking.com vor, zwischen 2004 und 2024 wettbewerbswidrige Bestpreisklauseln angewandt zu haben. Diese hätten die Preisgestaltung der Betriebe eingeschränkt und den Wettbewerb verzerrt. Die Klägerinnen und Kläger verlangen deshalb Schadenersatz in Milliardenhöhe.
Verhandlung in Amsterdam
Unterstützt wird die Klage von Hotrec, dem europäischen Dachverband des Gastgewerbes, sowie von mehr als 30 nationalen Branchenverbänden. Hotrec-Präsident Alexandros Vassilikos spricht von einem deutlichen Signal der europäischen Hotellerie für fairen Wettbewerb und eine Entschädigung der betroffenen Betriebe.
Verhandelt wird der Fall vor dem Bezirksgericht Amsterdam. Ausschlaggebend sind unter anderem die Gerichtsstandsklauseln in den Verträgen von Booking.com sowie bereits hängige Verfahren, mit denen sich das Gericht seit mehreren Jahren befasst.
Die Booking.com-Sammelklage
Im September 2024 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Bestpreisklauseln von Booking.com unter das europäische Wettbewerbsrecht fallen. Im Dezember 2025 verurteilte das Landgericht Berlin II Booking.com zu Schadenersatz an klagende Hotels; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger sehen sich dadurch gestärkt und werfen der Buchungsplattform vor, den Wettbewerb eingeschränkt zu haben. Booking.com weist dies zurück. Die Sammelklage wird von der niederländischen Stiftung Stichting Hotel Claims Alliance geführt und von Hotrec sowie mehr als 30 nationalen Hotelverbänden unterstützt.
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