Die bisher wichtigsten Entscheide im Überblick

Produktionsziele
Die durchschnittliche Jahresproduktion von Strom aus neuen erneuerbaren Energien soll im Jahr 2020 bei mindestens 4,4 Terawattstunden und im Jahr 2035 bei 14,5 Terawattstunden liegen. Für die Jahresproduktion von Strom aus Wasserkraft liegt der Zielwert bei mindestens 37,4 Terawattstunden im Jahr 2035. Heute verbraucht die Schweiz rund 60 Terawattstunden Strom. Die fünf Atomkraftwerke produzieren im Jahr rund 25, die Wasserkraftwerke 34 und die Anlagen neuer erneuerbarer Energien 2 Terawattstunden.

Verbrauchsziele
Der Energieverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2020 um 16 Prozent und bis 2035 um 43 Prozent sinken, gemessen am Stand des Jahres 2000. Der Stromverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2020 um 3 Prozent und bis 2035 um 13 Prozent sinken.

Nationales Interesse
Die Nutzung erneuerbarer Energien soll zum nationalen Interesse erklärt werden. Damit wäre eine Güterabwägung möglich, wenn es um den Bau von Anlagen in Naturschutzgebieten geht. Windturbinen oder Wasserkraftwerke könnten also auch in Naturschutzgebieten gebaut werden.

Raumplanung
Die Kantone sollen in ihren Richtplänen feststellen, welche Gebiete sich für die Produktion von Strom aus erneuerbarer Energie eigenen und welche grundsätzlich freizuhalten sind. Für die kantonalen Konzepte zum Ausbau der erneuerbaren Energien sollen aber allein die Kantone zuständig sein, der Bund soll nicht eingreifen dürfen.

Erneuerbare Energien
Strom aus erneuerbaren Energien wird seit Anfang 2009 mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gefördert. Künftig soll dafür mehr Geld eingesetzt werden. Bezahlen würden dies die Konsumenten mit einem höheren Netzzuschlag. Heute darf dieser maximal 1,5 Rappen pro Kilowattstunde betragen, künftig sollen es 2,3 Rappen sein. Damit stünden pro Jahr 1,3 Milliarden Franken zur Verfügung. Eine vierköpfige Familie sollte das laut Energieministerin Doris Leuthard höchstens 100 Franken im Jahr kosten.

Marktgerechte Förderung
Das System zur Förderung erneuerbarer Energien soll künftig Anreize bieten, den Strom dann einzuspeisen, wenn dieser am dringendsten gebraucht wird. Der Strom aus erneuerbarer Energie würde zu einem vom Bundesrat im Voraus für ein Jahr festgelegten Preis vergütet, wobei der Preis nach Lieferzeiträumen differenziert werden könnte. Hinzu käme eine fixe Einspeiseprämie für den Ökostrom, die den Erlös aus dem Verkauf ergänzt.

Ökostrom
Einspeiseprämien soll es für Wasserkraft, Sonnenenergie, Windenergie, Geothermie, Biomasse geben. Die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Kilowatt sollen nicht am System teilnehmen dürfen. Auch Kehrichtverbrennungs- und Abwasserreinigungsanlagen sind ausgeschlossen. Die Betreiber von Biogasanlagen sollen Anspruch auf einen Landwirtschaftsbonus haben, wenn sie nur Hofdünger verwerten. Neben Einspeiseprämien gibt es Investitionsbeiträge. Davon sollen auch Holzkraftwerke profitieren.

Wasserkraft
Für die Förderung der Wasserkraft sollen neue Regeln gelten.Heute erhalten Wasserkraftwerke bis zu einer Leistung von 10 Megawatt KEV-Beiträge. Künftig sollen nur noch Werke mit einer Leistung zwischen 1 und 10 Megawatt Einspeiseprämien erhalten. Bei der Untergrenze soll es aber Ausnahmen geben für Werke in bereits genutzten Gewässerstrecken. Und Investitionsbeiträge sollen auch grosse Wasserkraftwerke mit einer Leistung über 10 Megawatt sowie kleine mit einer Leistung ab 300 Kilowatt erhalten.

Energieeffizienz
Ein Bonus-Malus-System im Strommarkt soll für Elektrizitätswerke Anreize schaffen, von Jahr zu Jahr weniger Strom zu verkaufen und das Stromsparen zu fördern. Das beschlossene Modell setzt bei den Endverteilern an. Die Elektrizitätswerke, die ein Netz betreiben, sollen eine Zielvorgabe erhalten. Unternehmen, die das Ziel übertreffen, würden einen Bonus erhalten, der aus dem Netzzuschlagsfonds zu bezahlen wäre. Jene, die das Ziel verfehlen, müssten einen Malus entrichten.

CO2-Abgabe
Die CO2-Abgabe soll vorerst nicht erhöht werden, doch behält der Bundesrat die Kompetenz, sie zu erhöhen. Heute beträgt die CO2-Abgabe 60 Franken pro Tonne oder 16 Rappen pro Liter Heizöl. Der Bundesrat hat die Kompetenz, die Abgabe auf höchstens 120 Franken zu erhöhen, falls die Zwischenziele für die Brennstoffe nicht erreicht werden. Der Bundesrat wollte einen Satz von 84 Franken pro Tonne CO2 im Gesetz verankern.

Gebäudesanierungen
Seit 2010 gibt es finanzielle Anreize für Hauseigentümer, Gebäude energietechnisch zu sanieren. Für das Gebäudeprogramm sollen nun mehr Mittel eingesetzt werden. Die Gelder stammen zu zwei Dritteln aus der CO2-Abgabe und zu einem Drittel aus den kantonalen Staatshaushalten. Aus der CO2- Abgabe dürfen heute höchstens 300 Millionen Franken pro Jahr für die Gebäudesanierungen eingesetzt werden. Künftig sollen es 450 Millionen Franken sein. Die Mittel sollen auch für Gebäudetechniksanierungen zur Verfügung stehen, nicht nur für die Gebäudehülle. Ferner sollen für Heizungen neue Mindestanforderungen gelten, und Grossfeuerungen sollen neben Wärme auch Strom erzeugen müssen.

Autos
Für Autoimporteure sollen strengere Regeln gelten, damit umweltfreundlichere Autos eingeführt werden. Bis Ende 2020 sollen die CO2-Emissionen von Personenwagen, die erstmals in Verkehr gesetzt werden, auf durchschnittlich 95 Gramm CO2 pro Kilometer sinken. Zudem sollen neu auch für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper Zielwerte festgelegt werden.

Intelligente Messsysteme
Der Bundesrat soll Vorgaben zur Einführung intelligenter Mess-, Steuer- und Regelsysteme beim Endverbraucher machen kann.Er soll die Elektrizitätsunternehmen dazu verpflichten können, solche Einrichtungen zu installieren oder zuzulassen. Im Gesetz soll verankert werden, dass der Endverbraucher einer Steuerung des Stromverbrauchs – etwa Waschen nur zu bestimmten Zeiten – in jedem Fall zustimmen muss.

Beschwerden
Für den raschen Umbau der Stromversorgung sollen die Rechtsmittelwege beschränkt werden. Wenn sich keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt, könnten Beschwerden gegen die Planung von Starkstrom- und Schwachstromanlagen nicht mehr bis vor Bundesgericht weitergezogen werden. (sda/ad)