Mit dem Vorstoss wollte Paul Niederberger (CVP/NW) eine Entlastung der Unternehmen bei der AHV-Abrechnung erreichen. Dazu soll die Meldung neuer Mitarbeitenden unter dem Jahr abgeschafft werden. Der Ständerat stimmte zu. Die nationalrätliche Wirtschaftskommisison (WAK) war zunächst ebenfalls einverstanden mit der Motion.

Im Auftrag des Nationalrats musste sie dann aber überprüfen, ob allfällige Entlastungen bei der AHV-Administration die Bekämpfung von Schwarzarbeit erschweren. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ist dies tatsächlich der Fall, wenn die unterjährige Meldung der Arbeitnehmer bei der AHV-Ausgleichskasse wegfällt.

14 Kantone, vor allem in der Nähe der Landesgrenzen, hätten die Motion in einer Vernehmlassung abgelehnt, berichtete WAK-Sprecher Corrado Pardini (SP/BE). «Sie sind auf Missbrauch und Schwarzarbeit eher sensibilisiert.» Auch Arbeitnehmerorganisationen seien dagegen und Arbeitgeberorganisationen gespalten. Der Ständerat habe ohne diese Vernehmlassung entschieden.

Die Mehrheit der Kommission sprach sich nun gegen den Weg der Motion aus und wollte stattdessen einen Vorschlag des Bundesrats übernehmen. Demnach sollten alle unterjährigen Meldungen einer Firma sowie deren bisheriges Personal von der Ausgleichskasse zusammengefasst werden und der Firma als vorausgefülltes Formular für die jährliche Lohnabrechnung zur Verfügung gestellt werden.

De facto sei mit dieser Erleichterung das Anliegen des Motionärs erfüllt, und das ohne negative Nebenwirkungen, kommentierte Pardini den Vorschlag. Einer grossen Minderheit der WAK genügte diese Entlastung aber nicht, und sie obsiegte im Rat.

Sozialminister Alain Berset warb vergeblich für ein Nein und versicherte dem Rat, dass der Bundesrat die Verordnung über die AHV noch vor Ende Jahr entsprechend anpassen werde. Überweise das Parlament die Motion, könne der Bundesrat nicht so schnell handeln. (sda/it)