Die grosse Kammer lehnte am Donnerstag drei Standesinitiativen des Kantons Tessin oppositionslos ab. Er folgte damit dem Ständerat.

Mit der ersten Standesinitiative verlangte das Tessin, das Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien aufzukündigen und das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Staaten neu zu verhandeln. Das Doppelbesteuerungsabkommen hiess der Nationalrat vergangene Woche gut.

Grenzgänger werden nach einem bestehenden Abkommen von 1974 nur in der Schweiz besteuert, wobei Italien 38,8 Prozent der Quellensteuern zustehen. Neu sollen Grenzgänger in beiden Ländern besteuert werden. Auf Eckwerte dazu haben sich die Schweiz und Italien geeinigt.

Der zweite Vorstoss forderte, dass der Bund für jene Gebiete, die von den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit besonders betroffen sind, einen Sonderstatus vorsehen solle. Der Finanz- und Lastenausgleich hätte im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative mit Rücksicht auf negative Folgen der Personenfreizügigkeit angepasst werden sollen.

Bericht des Bundesrates genügt Tessin nicht
Mit der dritten Initiative forderte das Tessin den Bund auf, den Kantonen die Zuständigkeit zu übertragen, die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für Grenzgängerinnen und Grenzgänger festzulegen. So sollten die Bedürfnisse einzelner Kantone berücksichtigt werden.

Mit einem Postulat hatte der Ständerat den Bundesrat aber beauftragt, Massnahmen darzulegen, um die Sorgen und Anliegen des Kantons Tessin aufzunehmen. Mit dem neuen Grenzgängerabkommen dürften die Forderungen des Kantons grösstenteils erfüllt werden, heisst es im inzwischen vorgelegten Bericht.

Bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative will der Bundesrat keine Spezialregelungen für den Kanton Tessin. Solche seien kaum umsetzbar und auch schwierig zu erklären, vor allem gegenüber anderen Kantonen, schrieb er. Der Tessiner Regierung genügen die Massnahmen des Bundes nicht. Der Föderalismus erlaube es, unterschiedliche Lösungen für die Regionen zu finden. (sda/it)