Sammler und Museumsexperten aus aller Welt kommen bis zum 7. November in der Reithalle Wenkenhof in Riehen zur Spezialmesse für die Kunst der Alten Kulturen zusammen. Aussteller aus Europa und den USA präsentieren dort zahlreiche Objekte der Klassischen Antike, des Alten Ägypten und der frühen Hochkulturen Vorderasiens.
Wertvolle Exponate
Nach Diebstählen in Museen und Grabungsstätten während des Arabischen Frühlings ist bei der Basel Ancient Art Fair (BAAF) 2012 auch der Kampf gegen die Antikenhehlerei ein Thema. Die Messe erlebt dieses Jahr ihre neunte Auflage.
Zu den diesjährigen BAAF-Prunkstücken gehört ein reich verzierter ägyptischer Sarkophag aus der Zeit der XXI. Dynastie (ca. 1000 bis 900 vor Christus). Das ungewöhnlich gut erhaltene Werk war im 19. Jahrhundert vom niederländischen Juwelier Gustav Posno in Ägypten erworben und 2004 von dessen Erben verkauft worden. In Basel wird der Posno-Sarkophag nun für 850'000 Franken angeboten.
Ein «Hingucker» der BAAF ist auch ein wohlgeformter römischer Männertorso aus Marmor (ca. 130 bis 170 nach Christus). Die Preispalette reicht insgesamt von einigen Hundert bis mehr als einer Million Schweizer Franken. Klein-Skulpturen aus verschiedenen Epochen gibt es für einige Tausend Franken. Ein bestens erhaltener Skarabäus (Käferstein) wird für 65'000 Franken angeboten.
Aussteller bürgen legale Herkunft
Stärker denn je prüften Fachhändler heute die Herkunft der ihnen angebotenen antiken Kunstwerke, hiess es am Rande der BAAF. Als Mitglieder der «International Association of Dealers in Ancient Art» (IADAA) würden «alle hier in Riehen versammelten Aussteller für die Einhaltung strenger Richtlinien bezüglich Echtheit und legaler Herkunft der Kunstwerke bürgen», sagte eine Sprecherin.
Im vergangenen Jahr hatten Plünderungen und Diebstähle antiker Kunstwerke unter anderem in Libyen, Ägypten und im Irak viele potenzielle Käufer verunsichert.Inzwischen gibt es auch Hinweise auf Kunstdiebstähle im Bürgerkriegsland Syrien.
Die inzwischen 32 Mitglieder der 1993 in London gegründete IADAA sind laut Statut verpflichtet, «Objekte erst zu erwerben oder zu verkaufen, wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen sichergestellt haben, dass sie nicht aus Ausgrabungsstätten, von Denkmälern der Architektur, aus öffentlichen Institutionen oder dem privaten Eigentümer gestohlen wurden». (npa/sda)